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Kommentar zu Personalausweise nur für Staatenlose? von JDavis

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Ja genau, darauf habe ich gewartet das diese Passage kommt und das man alles andere als Wahlkampfansprache abtut

Natürlich, was sollte es denn sonst sein? Schmid wollte für die SPD sprechen und deren Einfluss auf und Deutungshoheit über die entstehende Verfassung sicherstellen. Insoweit war der Parlamentarische Rat eben ein ganz normales Parlament.

Die Fakten habe ich dir dargelegt: Grundsatzrede Auszug, Verweis auf Artikel 146 nicht durch Abänderung, Besatzungsstatut.

Nein, das sind keine Fakten. Das sind Teile eurer Theorie, die aber – wie gesagt – keinerlei Widerhall in der Rechtswissenschaft findet.

GVG Paragraph wurde mal gestrichen, da stand drin “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.

So Gerichte sind staatlich gewesen bis zu diesem Zeitpunkt, dann wurde das gute Stück gestrichen. Jetzt die Spezialfrage, sind die Gerichte weiterhin Staatsgerichte?

Ich wette deine Antwort ist JA, es hat sich juristisch nichts geändert und es bleiben Staatsgerichte denn der Paragraph ist überflüssig.

Exakt. Zumal du einen anderen Paragraphen nennen müsstest, der aussagt, was sie denn sonst sein sollen. Und es sind eben Gerichte, die durch den Staat eingerichtet werden, die vom Staat besetzt werden, die staatliches Recht anwenden und deren Urteile den Staat binden.

Nur mal zur Analogie ein anderes Buch, StGB Paragraph wird gestrichen für bspw. Urkundenfälschung, ist das ab dem Zeitpunkt der Streichung dann immer noch eine strafbare Handlung?

Das ist keine Analogie. Eine strafbare Handlung wird eine strafbare Handlung, weil es ein entsprechendes Strafgesetz gibt. Eine bessere Analogie wäre folgende: Ist ein Auto ein Auto, wenn es keinen Paragraphen gibt, der definiert, was ein Auto ist?

Frage: Was denn jetzt bitte, gilt hier was in dem Buch steht oder gilt es nicht?
Frage:Wozu sind die Gesetze dann definiert, wenns egal ist was da drin steht oder nicht drin steht.

Es ist nicht egal, was in Gesetzen steht. Aber es gibt in jedem Gesetz Vorschriften, deren Existenz oder Nichtexistenz im realen Leben keinen Unterschied macht. Bestes Beispiel: Artikel 23 GG (alte Fassung). Egal, was da drinstand, das Grundgesetz galt trotzdem nicht in Ostberlin. Dafür galt es später im Saarland und auch in Baden-Württemberg. § 15 Abs. 1 GVG hatte dagegen schon einen gewissen Sinn, da mit ihm die bisherigen gewohnheitsrechtlichen Patrimonialgerichte abgeschafft wurden. Dafür braucht es ein formelles Gesetz. Aber eine Sekunde später hätte man diese Vorschrift schon wieder streichen können. Immerhin hat sie aber bis zur großen Reform der Justizgesetze 1950 überlebt.

Und wen du mir nicht erklären kannst wie die juristische Metamorhpose Mensch zum Tier geht, ist auch die Metamorhpose Grundgesetz Verfassung hinfällig.

Es gibt keine solche Metamorphose. Das Grundgesetz war immer ein Verfassungsgesetz. Wenn man das Besatzungsstatut ebenfalls (was ich für zweifelhaft, aber vertretbar halte) als einen Teil der Verfassungsordnung ansieht, ändert das am Grundgesetz und seiner Rechtsnatur nichts. Allenfalls das Außerkrafttreten des Besatzungsstatuts wäre dann – wenn du unbedingt eine Metamorphose willst – eine solche, da es eben aus der Verfassung verschwunden ist.


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