Ja genau, darauf habe ich gewartet das diese Passage kommt und das man alles andere als Wahlkampfansprache abtut, vor allem bezugnehmend auf Wahlgesetz mit dem Begriff Verfassungsschutz . Ich nehme aus dem BGB auch nur Paragraph 1 ernst, der Rest interessiert nicht nicht und gilt für mich auch nicht. Fragmentiert, ganz prima.
Prima JDavis, so kann man das auch machen. Und um auf das angesprochene Dilemma zu kommen mit Irrglauben, es ist auch keine Theorie. Die Fakten habe ich dir dargelegt: Grundsatzrede Auszug, Verweis auf Artikel 146 nicht durch Abänderung, Besatzungsstatut.
Noch so nen Jura-Thema weil du entweder ein BRD-Jurist bist oder aber nen totaler Mainstream-Gleichschaltungs-Typ der an ewiges Wachstum glaubt.
GVG Paragraph wurde mal gestrichen, da stand drin “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.
So Gerichte sind staatlich gewesen bis zu diesem Zeitpunkt, dann wurde das gute Stück gestrichen. Jetzt die Spezialfrage, sind die Gerichte weiterhin Staatsgerichte?
Ich wette deine Antwort ist JA, es hat sich juristisch nichts geändert und es bleiben Staatsgerichte denn der Paragraph ist überflüssig. Nur mal zur Analogie ein anderes Buch, StGB Paragraph wird gestrichen für bspw. Urkundenfälschung, ist das ab dem Zeitpunkt der Streichung dann immer noch eine strafbare Handlung?
Laut deiner Logik zum GVG(keine Änderung durch Streichung) muss es eine strafbare Handlung nach der Streichung sein. Daraus folgt aber das es egal ist ob Artikel hinzukommen/gestrichen werden und was da überhaupt drin steht?
Frage: Was denn jetzt bitte, gilt hier was in dem Buch steht oder gilt es nicht?
Frage:Wozu sind die Gesetze dann definiert, wenns egal ist was da drin steht oder nicht drin steht.
Es bleibt bei dem Fakt, GG keine Verfassung da Besatzungsstatut bis mindestens 1955 aktiv. Und wen du mir nicht erklären kannst wie die juristische Metamorhpose Mensch zum Tier geht, ist auch die Metamorhpose Grundgesetz Verfassung hinfällig. Ich warte auf beide Erläuterungen.