Quantcast
Channel: Kommentare für Reichling's Blog
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2704

Kommentar zu Wie ist das jetzt mit Geltungsbereich eines Gesetzes? von reichling

$
0
0

JDavis ist ja dankenswerter Weise schon auf einiges eingegangen.

Ich darf noch die Geschichtskenntnisse von Eidgenoss ein bisschen verbessern. Er schreibt

Die Verfassung des DR1871 wurde ausgearbeitet bevor es den Bundesstaat “Deutsches Reich” gab.

Das Deutsche Reich gab es seit dem 18. Januar 1871. An diesem Tag wurde der preußischen König im Spiegelsaal des Schlosses Versailles zum deutschen Kaiser gekrönt. Die Reichsverfassung wurde am 16. April 18871 erlassen, also fast vier Monate danach. Auch hier also gilt, dass der Staat sich eine Verfassung gegeben hat.

Müssen in einer bundesstaatlichen Verfassung wirklich alle Gliedstaaten erwähnt sein?

Wo ist deiner Ansicht nach die Verfassung der Vereinigten Staaten gültig? Ich konnte in ihr keine Angabe eines Geltungsbereiches finden. Denn bestehen keine Zweifel, dass sie in allen 51 Bundesstaaten gilt.

Aber mal was anderes. Bist du dir dessen bewusst, dass du mit deinem Beitrag bei volksbetrug.net die Forenleitung in arge Bedrängnis gebracht hast? Die Aussage, dass ein Gesetz nur dann gültig ist, wenn in ihm der Geltungsbereich angegeben ist, das ist für volksbetrug.net ein Dogma. Und daran darf nicht gerüttelt werden. Und daran rütteln, das hast du mit deinem Beitrag getan. Man hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963 als Quelle für diese Behauptung verwendet, wohl wissen, dass niemand, der bei Volksbetrug schreibt oder liest, an den Text dieses Urteils herankommen kann. Und du bist so frech, so unverschämt, so unverfroren und rücksichtslos, und stellst den Urteilstext ins Netz, dazu noch bei Volksbetrug, wo er absolut nicht hineingehört, weil er deren Aussagen Lügen straft.

Wenn man mal aus dem Urteil zitieren wollte, hat man stets eine Passage aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verwendet, das sich auf das bekannte unbekannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beruft. Das OVG Lüneburg hat darin festgestellt:

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

In dem Satz steht doch alles drin, was des Volksbetrugs Herz begehrt. Nun ja, es heißt dort Satzung bzw. Verordnung. Früher wurden in den Veröffentlichungen auf reichsdeutscher Seite diese Wörter durch Gesetz ersetzt. Aber laut irgend einer Ausgabe des Dudens, wahrscheinlich aus der DDR-Zeit, sind Veordnungen und Satzungen auch Gesetze.

Unmittelbar vor der zitierten Stelle des Urteils des OVG stehen noch zwei Sätze, die wohl nicht so wichtig sind, und die deshalb von Volksbetrug und anderen nie erwähnt werden.

Ich will sie der Vollständigkeit halber doch noch vorstellen.

Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen.

Sie stehen unmittelbar vor dem oft zitierten oben gezeigten Text.

Würde man diesen Text auch noch bringen, dann könnte man das Urteil nicht mehr für seine Argumentation verwenden. Also lässt man sie weg.

Genau genommen ist dies nur ein Beispiel dafür, wie bei Volksbetrug permanent gelogen wird. Lügen ist die Hauptbeschäftigung dort.

Mir fällt bei deinen Beiträgen dort auf, dass du weiter denkst, als die anderen, die dort schreiben. Mir fällt aber auch auf, dass du das politische Modell der Schweiz als Vorbild für Deutschland hinstellst. Die Schweiz hat jedoch eine völlig andere demokratische Tradition als Deutschland, und vor allem eine viel längere. Außerdem ist die Schweiz doch etwas kleiner als Deutschland, wenn auch die Berge höher sind.

Deutschland betrachtet sich nun mal als repräsentative Demokratie, in der das Volk seine Macht durch von ihm gewählte Vertreter ausübt. Damit sind wir bis jetzt nicht schlecht gefahren. Eine direkte Demokratie, wo zum Beispiel ein Ironleafs oder VNV Nation oder RigJarles über die Verfassung oder Gesetze mitstimmen, würde mir nicht so zusagen. Das Volk ist leicht zu manipulieren. Und bis jetzt konnte mir noch niemand sagen, was man in einer Verfassung anders und vor allem besser regeln sollte, als es im Grundgesetz geregelt ist.

Ironleafs begründet ja jetzt in seiner Signatur seine Auffassung, dass im Gesetz der Geltungsbereich angegeben sein muss, mit zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. In einem Urteil geht es um das Reichskonkordat, im anderen Urteil um Berufssoldaten. Über die Angabe eines Geltungsbereiches in Gesetzen ist in beiden Urteilen nichts ausgesagt. Die Signatur Ironleafs ist bereits eine Lüge. Das wirkt sich auch auf seine Beiträge aus.

In deinem Beitrag bei Volksbetrug hast du zwei schwere Vergehen begangen. Zum einen hast du auf ein Youtube-Video verlinkt, das von occulimundi hochgeladen worden ist. Occulimundi ist mein Account bei Youtube. Eigentlich sollte ich dir dafür danken.

Und dann hast du auch auf mein Weblog verlinkt. Verlinkungen auf Seiten von mir sind bei Volksbetrug nicht gern gesehen und werden von Ironleafs schnell wieder gelöscht. Denn bei Volksbetrug.net darf nicht auf Seiten verlinkt werden, in denen Volksbetrug Lügen nachgewiesen werden. Denn die Wahrheit ist, was Volksbetrug.net bestätigt. Alles andere kann ja nur gelogen sein.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2704