Auf Deine Frage bezgl. der wiedererlangten souveränität ruz habe ich gerade eine antwort im Bundesgesetzblatt Teil II (internationale Verträge) 1955 Nr. 8, Bonn 31. März 1955 gefunden
Ich zitiere:
“ Artikel 1 ……(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben. …“