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Kommentar zu Personalausweise nur für Staatenlose? von reichling

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Du machst es dir ein bisshen zu einfach.
Nicht alle zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sind nichtig. Welche Gesetze aufgehoben wurden, hat der Kontrollrat genau festgelegt.
Das Einkommenssteuergesetz von 1934 gehörte nicht dazu.
Allerdings dürfen Gesetze aus dieser Zeit nicht so ausgelegt und angewandt werden, dass NS-Unrecht dadurchzementiert wird. Und selbstverständlich müssen diese Gesetze heute auch so angewendet werden, dass sie dem Grundgesetz nicht widersprechen.
Das Einkommenssteuergesetz von 1934, das übrigens in der Weimarer Republik Vorläufer hatte, wurde übrigens bis heute so geändert, dass man die ursprüngliche Fassung nicht mehr erkennen kann.
Aber wie ich sehe, rede ich gerade mit einem Reichsdepp, der nicht verstehen kann, dass noch Gesetze aus dem Deutschen Reich angewendet werden.

Hier zum Kontrollratsgesetz Nr. 1.

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm

Dieses Gesetz ist zwar 1956 durch das Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben worden, dies hatte allerdings keine Wirkung auf die mit KR-Gesetz Nr. 1 aufgehobenen Nazigesetze.

Du wirst also um die Zahlung von Einkommenssteuer nicht herum kommen, und kein Gericht dieser Welt wird die Ungültigkeit dieses Gesetzes feststellen, nur weil es 1934 erlassen worden ist.


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