Nicht zwischen Besatzungs- und staatlichen Behörden unterscheiden!? Die Besatzungsbehörden werden doch gerade zu quasi-staatlichen Behörden und ihre Entscheidungen sind Ausdruck der Staatsgewalt des Besetzten. Das ist doch der ganze Witz der Besatzung, siehe Artt. 43, 48 und 55 HLKO bzw. (da die HLKO ja im Zweiten Weltkrieg nicht galt) das damit korrespondierende Völkergewohnheitsrecht. Herrlich dass jemand der nicht einmal die völkerrechtlichen Basics draufhat, hier große Reden schwingt.
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