Das Ländereinführungsgesetz der DDR, nach dem die Länder am 14. Oktober 1990 hätten gebildet werden sollen, war ein Verfasssungsgesetz, also ein Gesetz, mit dem die Verfassung der DDR geändert worden ist. Nur, am 3.10.1990 hat es keine DDR und keine Verfassung der DDR mehr gegeben, die hätte geändert werden können.
Für die Bildung der Länder in der früheren DDR ist maßgeblich der Einigungsvertrag. Ich zitiere
Artikel 1
Länder(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II[1] maßgebend.
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.[2]
Das Ländereinführungsgesetz wurde für die Bildung der Länder und die Grenzen zwischen ihnen zu Bundesrecht, nicht aber, was den Zeitpunkt der Gründung angeht. Sie wurde durch den Einigungsvertrag auf den 3.10.1990 verbindlich festgesetzt.