Danke für Ihren Beitrag. Sie haben so wunderschön gezeigt, dass Sie rein gar nichts verstanden haben.
Auf die Urteilsfälschung von Fröhner sind Sie mit keiner Silbe eingegangen. Oder ist es legitim, Gerichtsurteile so zurechtzufälschen, bis sie den eigenen Anschauungen entsprechen?
Wenn man sich die Urteile genau durchliest, stellt man fest, dass der Geltungsbereich nur in solchen Satzungen bzw. Verordnungen anzugeben ist, die nicht im gesamten Zuständigkeitsgebiet des Satzungs- bzw. Verordnungsgebers gelten. Dies ist bei den meisten Verordnungen und Satzungen nicht der Fall.
Auch Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr mit hoffentlich mehr Erkenntnis als im alten.