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Kommentar zu Holger Fröhner, Meister der Recherche von JDavis

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Wenn also schon die Satzungen einer Landschaftsschutzverordnung (welche praktisch ein Gesetz ist), die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, Dann doch wohl erst Recht die Satzung von Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer oder der des Bundes (BRD)).

Da zeigen sich schon einmal sehr große und ziemlich grundsätzliche Verständnisprobleme: Man kann nicht “Satzungen einer Landschaftsschutzverordnung” und “die Satzung von Gebietskörperschaften” gegeneinanderstellen. Die Landschaftsschutzverordnung ist selbstverständlich auch durch eine Gebietskörperschaft erlassen wurden, durch wen denn auch sonst? Und der “Dann erst recht”-Schluß ist einfach völlig falsch. Vielmehr wurde in dem Urteil ja gerade gesagt, daß eine Landschaftsschutzverordnung eine besondere Rechtsnorm ist, die gerade deswegen ihren Geltungsbereich explizit und ganz genau regeln muß, weil sie eben nicht überall gilt. Wer diesen Spezialfall zur allgemeinen Regel erheben will, hat sich das Urteil offensichtlich nicht angeschaut.

Eine Satzung einer Gebietskörperschaft, eines Vereins nennt man auch Verordnung bzw. Verfassung. Man spricht also, von einer Vereins-Verfassung, -Satzung oder auch -Verordnung.

Es ist wohl jedem klar, was mit diesem lustigen Begriffe-Würfeln erreicht werden soll, aber hier sollte man schon mal festhalten: Gebietskörperschaft und Verein sind zwei ziemlich unterschiedliche Dinge. Und nur, weil die Vereinssatzung im BGB als “Verfassung” bezeichnet wird, hat das noch nichts mit der staatsrechtlichen Verfassung zu tun. Die Verordnung paßt hier jedenfalls überhaupt nicht rein.

Gleiches gilt auch für Gemeinde- bzw. Städte-Satzungen oder -Verordnungen.

Die Gebietskörperschaften hatten wir doch gerade. Wer das jetzt nochmal extra erwähnt, zeigt, daß er nicht weiß, daß 1. Städte auch nur Gemeinden sind und 2. Gemeinden Gebietskörperschaften sind. Das ist nicht schlimm, aber wenn man nicht einmal davon besonders viel Ahnung hat, sollte man sich nicht gar so weit aus dem Fenster lehnen.

Auch Bundesländer haben eine Verfassung (z.B. Die Verfassung des Bundes-Landes Nordrhein-Westfalen, etc.).

Nicht “auch”. Diese Art der Verfassung hat mit einer Vereinssatzung nicht wirklich viel zu tun.

Diese (Bundes-Republik Deutschland) hat nur ein “Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland”!
Dieses “Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland” WAR NIEMALS, IST NIEMALS und WIRD
NIEMALS eine Verfassung sein (auch dann nicht, wenn IHR es gerne so hättet !!!).

Es geht nicht darum, wer was gerne hätte. Es ist halt einfach so, daß das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik ist. Niemand, der sich näher mit der Materie beschäftigt hat, bezweifelt das. Und niemand, der das bezweifelt, konnte jemals näher ausführen, was dem Grundgesetz dazu fehlt, eine Verfassung zu sein.

Sie kann aber von einer Verfassung “abgelöst” werden !!!!!

Genau. So wie jede Verfassung, unabhängig davon, ob sie das explizit sagt oder nicht.

Im OWiG § 5 ist der Räumliche Geltungsbereich festgehalten (aber nicht näher bestimmt)

Er wird nicht bestimmt, sondern vorausgesetzt (nach dem Territorialprinzip gilt jede Rechtsnorm grundsätzlich in gesamten Einflußbereich des Normgebers) und erweitert (um die berühmten Schiffe und Flugzeuge).

Da aber nirgendwo in diesem Gesetz steht, wie groß oder wo dieser Geltungsbereich ist, gilt dieses Gesetz “nur” (außerhalb dieses Geltungsbereichs) auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Stimmt, das könnte man meinen, wenn man sich noch nie in seinem Leben mit einem Gesetz beschäftigt hat.

Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für Gesetze!

Nein. Einen solchen Rechtssatz gibt es nicht. Wer das behauptet, sollte es endlich einmal nachweisen oder zumindest irgendein Argument dafür liefern.

Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten!

Damit wären wohl fast alle Gesetze und Verordnungen, die in den letzten eineinhalb Jahrhunderten in Deutschland erlassen wurden, ungültig.

Das IST so und das BLEIBT so

Beeindruckend. Ich sage hingegen: Das WAR nie so und WIRD nie so sein.


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