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Kommentar zu Holger Fröhner, Meister der Recherche von reichling

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Jetzt schreibst du meinen Namen auch noch falsch. Willi Mayer bitte. Es reicht, dass Holger Fröhner nicht weiss, wie ich genau heiße.
Rechtsverordnungen werden auf Bundesebene von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen, auf Länderebene durch die Landesregierungen. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen durch ein Gesetz zum Erlass dieser Rechtsverordnung ermächtigt sind. Im Gesetz muss auch beschrieben sein, was in der Rechtsverordnung geregelt werden darf.

Auf kommunaler Ebene, dazu zählen auch die Landkreise, werden Satzungen erlassen. Sie werden von den Kreistagen bzw. den Gemeinde-/Stadträten beschlossen. Die Ermächtigung zum Erlass von Satzungen ist in den Kommunalselbstverwaltungsgesetzen der Länder zu finden. Dann gibt es noch Polizeiverordnungen, die von den Kreis- bzw. Ortspolizeibehörden erlassen werden, aber auch von den zuständigen Landesbehörden, die vor allem der Gefahrenabwehr dienen. Für sie muss ebenfalls eine gesetzliche Ermächtigung vorliegen.

Ich war jetzt zu faul, in meinen alten Lehrbüchern nachzuschauen und hab die Antwort aus dem hohlenBauch heraus geschrieben. Ich werde es aber wieder nachprüfen und gegebenenfalls berichtigen.


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