Zwei Juristen 3 verschiedene Ansichten.
Absolut richtig. Es gibt in der Juristerei zu allem verschiedene Meinungen. Wirklich zu allem. Das gesamte juristische Studium besteht darin, zu jeder Frage die mindestens 17 verschiedenen Ansichten runterbeten zu können und sich dann mit möglichst guten Argumenten für eine davon zu entscheiden. Daß es eine herrschende und meist auch noch mit der Rechtsprechung identische Meinung gibt, bedeutet nur, daß man mit dieser einen Streit vor Gericht gewinnen kann, und nicht, daß alle anderen völlig falsch wären. Darum gibt es ja auch schier unüberschaubare juristische Bibliotheken, in denen Gelehrte ihre vielen, vielen Argumente und Betrachtungen zu eigentlich relativ kurzen Gesetzen niedergelegt haben. Schaut man sich einen einigermaßen großen Kommentar an, dann findet man dort zahlreiche Theorien, was Gewahrsam (§ 242 StGB) ist, und auch für ein in der Praxis täglich vorkommendes und unproblematisch abgewickeltes Phänomen wie den Eigentumsvorbehalt gibt es unendlich viele Wenn und Aber.
Nur eure Theorien finden nirgends in der Fachwelt irgendeinen Widerhall. Komisch, oder?