… Staatsbürgerschaft nannte es die DDR, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemeint ist dann steht dadrunter im Ausweis oder Pass ganz deutlich Deutsch und das gibt es erst seit 1933 bzw. 1934 mit den Gleichschaltungsgesetzen der Nazis. Vorher z.B. Preußen, Sachsen, Bayern etc. oder z.B. für die Schutzgebiete Deutsches Reich. Somit also nicht die Staatsangehörigkeit des 2. Dt.Reiches ….
Jetzt stellt man sich natürlich die berechtigte Frage warum das so ist, hat da irgend jemand einen Fehler gemacht? Sicher nicht. Bitte einmal GG Art 139 lesen. Dämmert’s ?
Stellt sich natürlich desweiteren gleich noch eine Frage, wissen das ”unsere” Politiker nicht?
Dazu Adenauer :
»Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes,wir haben Auftrag von den Alliierten.«
(Quelle: http://www.nordbruch.org/site/photogalerie/pPolitiker.html)
Wenn man sich nun Art 120 anschaut wird einem auch klar warum man sich so einiges einfallen läßt den Status des strategisches 5 Sterne Standortes aufrecht zu erhalten, zumal es ja nichts kostet und man auf ein williges Potenzial an Helfern zurückgreifen kann. Früher hätt ich das noch verstanden, heute jedoch …
Ach so ja um das mit der Verfassung zu klären, eine solche, egal wie man sie nennt, ist immer die höchste rechtliche Instanz. Ist das GG (siehe nochmal Art 139) wirklich die höchste Instanz?
Lt. SHAEF ( die dem GG übergeordneten Alliierten Rechtsvorschriften) ist Dtl. u.a. solange unter Besatzungsrecht wie sich Alliierte Truppen auf dt. Boden befinden, die Entnazifizierung n i c h t abgeschlossen ist (Staatsangehörigkeit?) und wie man sich selber auch denken kann, ein definitiver Friedensvertrag unterzeichnet wird.
Hier noch ein interessanter link: http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html
schönen Tag noch Image may be NSFW.
Clik here to view.