Es gibt von gescheiten Leuten, ein gescheites Werk, in dem ist das alles bis ins letzte Fitzelchen erklärt. Die gescheiten Leute und deren Zielgruppe sind:
“Dr. Helmut Seitz, Ministerialdirigent im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, und Dr. Franz Gürtler, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, haben die Fortführung des Werkes übernommen. Mit ihrer Qualifikation und beruflichen Erfahrung bieten sie die Gewähr, dass dieses von Dr. Erich Göhler begründete Standardwerk auch in den kommenden Jahren ein für die Praxis unentbehrliches Arbeitsmittel für jeden mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten befassten Praktiker bleiben wird.
Zielgruppe:
Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.
Erläutert von Dr. Erich Göhler, Ministerialrat a.D. (1. bis 12. Auflage). Fortgeführt von Dr. Franz Gürtler, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialdirigent”
Es handelt sich dabei um: “Göhler – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG, Kommentar
16. Auflage 2012. Buch. Rund 1850 S. In Leinen – C.H.BECK ISBN 978-3-406-63309-6″
Allerdings kommt die Neuauflage erst im Mai heraus, wer sich also kurzfristig einlesen will, muss die 15. Auflage von 2009 nehmen: 1722 S. In Leinen – C.H.BECK ISBN 978-3-406-58490-9
Man achte darauf, dass es nur ein fast 2.000 Seiten umfassendes Werk mit KOMMENTAREN zum OWiG ist, insbesondere darauf ausgelegt, um der genannten Zielgruppe fundierteste Argumente gegen auch solche Behauptungen zu geben, wie die der Nichtexistenz des OWiG wegen nicht angegebenem räumlichen Geltungsbereich.
Und wie bei der Tatsache, dass jedes Kind weiß, was “nachts” bedeutet, heißt es dort u.a. zu § 5, Rdnr.2:
“Gemäß § 5 OWiG gilt im Ordnungsidrigkeitenrecht grundsätzlich das Territorialprinzip. Danach können Ordnungswidrigkeiten nur geahndet wreden, wenn Sie im räumlichen Geltungsbereich des OWiG begangen werden. Räumlicher Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Küstengewässer mindestens bis zu zwölf Seemeilen und des Luftraums.”
Neben dem Territorialprinzip ist der Flaggengrundsatz maßgebend, wonach auch alle Handlungen nußgeldrechtlich verfolgt werden können, die auf einem Schiff oder Luftfahrzeug der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
Aha! Da taucht wieder das so gern von den Reichis zitierte Schiff/Flugzeug auf!
Dass die Reichis immer dann, wenn sie sich argumentativ in die Ecke gepinselt haben, mit dem Art 23 GG kommen, war vorauszusehen, ich gehe aber da nicht mehr näher drauf ein, denn das hat schon ein anderer Kommentator getan.
Es bleibt anzumerken, dass es nicht hilft, seine rechtliche Unkenntnis durch dumme Behauptungen zu untermauern, man sollte sich schon eingehender informieren, bervor man den Weg beschreitet, der im Forum von Volksbetrug.net so gepriesen wird und vielleicht auch mal im Forum bei mir vorbeisehen, weil da so ziemlich alles “entzaubert” wird, was von den Reichis oder den Selbstauslösern (staatliche Selbstverwalter) so alles produziert wird. Dass dieses Verhalten sich letzten Endes als Schuss ins eigene Knie herausstellt, wird man immer wieder erfahren. Dann allerdings nicht mehr in den einschlägigen Blos und Foren der Reichis & Co., denn so eine Schmach wird dann einfach der “Reichi-Ordnung” halber heruntergeschluckt, auch wenn es dadurch zu geistigen Koliken und den indirekt immer wieder geäußerten Hilferufen kommt “Hätte ich doch früher”.
Die eigene NIederlage dann in gleicher Weise offen einzugestehen, wie man es mit der Veröffentlichung eines Bußgeldbescheides tut, dazu fehlt dann 99,9% der Reichis & Co. der so genannte “Schneid”.
Ja, ich bin mir darüber im Klaren, dass dieser Text eine Wiederholung ist, aber für “Reichis & Co.” kann man die Wahrheit nicht oft genug wiederholen, denn einige fangen nach der 9. Wiederholung dann doch langsam an, in den Zustand des Begreifens hinüberzudämmern…
Nur gut, dass im Reichsdeppen-Forum soviel Brandesianer mitlesen und der André DAS nicht verhindern kann!