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Kommentar zu Volksbetrug und die Ordnungswidrigkeit von JDavis

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<blockquote>sie mir bisher auch nicht auf gültiger Rechtsebene die Quellen oder Paragraphen verweisen können oder wollen, die ihre Behauptung stützen könnte</blockquote> Ich weiß nicht, was eine "gültige Rechtsebene" sein soll, aber ich beziehe mich einfach mal auf die Rechtspraxis. Und wie ich hier schon einmal geschrieben habe: <blockquote>Es gibt so eine Entscheidung nicht, weil noch niemals jemand auf die Idee gekommen ist, ein Gesetz bräuchte einen Geltungsbereich. Nimm einen beliebigen Gesetzeskommentar und du wirst zu jeder noch so realitätsfernen Meinung zumindest einen kurzen Verweis darauf finden, daß es diese Meinung gibt, sie aber keine Rolle spielt. Aber bei eurer “Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich”-Idee gibt es nicht einmal das – so absurd ist sie. Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben. Mal ein Versuch, der euch sicher nicht zufriedenstellen wird: In einer <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120118_2bvr013310.html" rel="nofollow">Entscheidung des BVerfG vom Januar</a> ging es um das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz) des Landes Hessen. Dieses Gesetz schreibt seinen Geltungsbereich nirgends fest. Die streitgegenständliche Verfassungsbeschwerde (die sich natürlich um völlig andere Dinge drehte) wurde zurückgewiesen, die Frage des Geltungsbereichs wurde nirgends thematisiert. Es ist schon klar, daß das natürlich als Beweis nicht anerkannt wird. Aber wiederum: Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.</blockquote>

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