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Kommentar zu Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich von brd2go

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@reichling

Ich gebe Dir da Recht! – Eine BVerfG- Entscheidung trägt ein Az. „BvR“ und nicht „C“.

Unstreitig dürfte aber sein, dass die wesentlichen Gesetzte einen § für den „Geltungsbereich“ ausweisen.
Unstreitig dürfte auch sein, dass nach den jüngsten Gesetzesänderungen hinter diesen §§ regelmäßig „weggefallen“ steht. Der Geltungsbereich wurde somit ersatzlos aufgehoben.

Und nun vertrittst Du hier die Meinung, dass „weggefallen“ bedeuten würde, dass das Gesetz doch eien Geltungsbericht hat. – ALLE ACHTUNG! Das ist aber leider hinten den §§ „Geltungsbereich“ nicht zu finden oder wo ist die Rechtsquelle Deiner Behauptung.

Und wo sind die Grenzen des „Gebiets der Bundesrepublik Deutschland“ festgelegt. – Bei der so genannte „Bundesrepublik Deutschland“ handelt es sich nicht um einen rechtwirksamer Rechtstaat. Die „Bundesrepublik Deutschland“ war niemals Nachfolger des Deutschen Reiches.

Bei der „Bundesrepublik Deutschland“ handelt es sich lediglich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) konkret um die

„Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“

(vgl. z. B. Jahresabschluss 2009 unter http://www.bundesanzeiger.de).

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