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Channel: Kommentare für Reichling's Blog
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Kommentar zu Was Tina Wendt vom Urheberrecht hält von JDavis

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„Bevor es dazu kommt, müsste sich der Richter erst als „Gesetzlicher Richter“ legitimieren, und wie wir alle wissen, ist das gar nicht möglich – schon allein wegen dem mangelnden GVP. Also wird der „Richter“ noch vor Beginn der Hauptverhandlung abgelehnt, kann desweiteren nichts mehr beschliessen oder gar urteilen.“

Außerdem sind alle Gesetze ungültig, weil diese neuerdings und zum Erstaunen der Fachwelt ihren Geltungsbereich schriftlich niederlegen müssen, aber nichts von „BRD-GmbH“ schreiben. Daher sind sämtliche Gerichte illegal (SHAEF! SHAEF! HLO!!!) und man kann alle Ladungen getrost wegschmeißen. Wenn dann noch völlig unlegitimierte Gerichtsvollzieher (mit PersonALausweis) Versäumnisurteile vollstrecken oder einen die Besatzungs-Willkür-Polizisten zur Hauptverhandlung mitnehmen wollen, dann ficht das einen aufrechten Reichsbürger nicht an. Der schickt einfach ein Einschreiben ans Weiße Haus und freut sich einen ab, wenn er den Rückschein im Internet veröffentlichen kann. Oder er reicht Klage beim Internationalen Gerichtshof für Weiß-ich-nicht-so-genau ein und wenn er dann ein Aktenzeichen bekommt, ist er der mit Abstand geilste Reichsbürger seit 1871. Das Aktenzeichen gilt übrigens auch als Reservierungscode für den Sitzplatz in der Reichsflugscheibe.

Ich hoffe, ich habe die einzig wirkliche Rechtslage jetzt einigermaßen vollständig dargestellt.


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