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Kommentar zu Über mich von O.R.

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So ist es, es bleibt in der Tat nicht viel davon übrig, wenn man weiß, wo man nachzulesen hat; jedenfalls nicht bei den Reichsideologen, sondern in der einschlägigen juristischen Fachliteratur!

Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands, es wurde von deutscher Seite entworfen und ausgearbeitet. Die vom deutschen Volk gewählten und damit demokratisch legitimierten deutschen Landesparlamente haben es ratifiziert; auch in Bayern gelten die verfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes, denn die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Länder hatte dem Grundgesetz nämlich schon zugestimmt. Um deutlich zu machen, dass sich der Freistaat Bayern nicht etwa von der Bundesrepublik abspalten wollte, gab es eine zweite Abstimmung, in der der Landtag bekräftigte, dass die Verfassung auch für Bayern rechtsverbindlich sei: „Wenn die deutsche Bundesrepublik aufgrund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt“, sagte der Ministerpräsident Hans Ehard, „dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen.“
(http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/ )

Eine andere Verfassung gibt es nicht, die in dieser Hinsicht für Deutschland als Ganzes Geltung beanspruchen könnte. Mit dem Tag der Wiedervereinigung, des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR am 3.10.1990, ist das Grundgesetz demokratisch legitimiert zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Punkt. Aus. Ende.


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