In der BRD gibt es keine Juristen die nach deutschem Recht zugelassen sind.in der BRD gibt es auch keine „Beamten“ die sich mittels eines „Amtsausweis“ als echte Staatsbeamte legitimieren oder ausweisen können.Alle BRD-Beamten besitzen lediglich einen „Dienstausweis“. Mit diesem Dienstausweis ist die Abhängigkeit zum „Dienstunternehmen“ BRD ( OMF-BRD-GmbH) bewiesen. Somit hat die BRD selbst zu erkennen gegeben, dass es sich bei Ihr, der BRD, um keinen Staat handeln kann. In der BRD gibt es somit auch keine staatlichen Gerichte. (vgl. § 15GVG) und auch keine gesetzlichen Richter (vgl. Art. 101 GG) i.V.m. ( § 16 GVG)
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