Inwiefern soll sich den „zwingend“ und vor allem auch „abschließend“ aus Artikel 92 GG ergeben, das es sich in der BRD um staatliche Gerichte handeln sollen? Ich lese da nur was von „ist den Richtern anvertraut“. Das liest sich wie „ihr schafft das schon“ und das seit Beginn der Besatzung.
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