Zunächst mal, ich habe Ihren Kommentar etwas gekürzt, um der Lesbarkeit willen. Es hat so augesehen, als ob auf Ihrer Tastatur einige Tasten klemmen. Sie wurden sehr häufig wiederholt. Ging dabei um die Buchstaben H und A sowie das Ausrufezeichen und das Fragezeichen. Sie sollten Ihre Tastatur mal säubern. Aber jetzt mal zu dem, was Sie geschrieben haben.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal unsere Verfassung. Übrigens, einen Staat, der BRDiD abgekürzt wird, ist mir unbekannt. Ich konnte auch im Atlas keinen solchen finden.
Wir sollen also lernen, wie eine Verfassung völkerrechtlich zustande kommt. Ich nehme Sie jetzt beim Wort. Was hat eine Verfassung mit dem Völkerrecht zu tun? Die Verfassung ist die innere Angelegenheit eines Staates und geht andere Staaten eigentlich nichts an. 1949 war Deutschland noch besetzt, und dann war es, nach den Vorkommnissen in den Jahren 1933 bis 1945, nur verständlich, dass die Alliierten ein gewisses Mitspracherecht hatten und und schon vorher erklärten, woraus es in dieser Verfassung anzukommen hat. Die Bedingungen waren wohl für Sie eine Zumutung. Denn die Verfassung musste demokratisch sein, sie musste einen förderalen Aufbau des Staates gewährleisten, die Menschenrechte mussten geschützt werden, und das Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands musste auch beachtet werden.
Seit 1955 kann die Bundesrepublik die Verfassung, das Grundgesetz, so ändern, wie sie möchte, die Alliierten mischten sich nicht mehr ein.
Dass dieses RDmöchtegernstaat-Theater bald vorbei sein wird, das wird wohl stimmen. Ich stehe seit Januar 2004 an der Reichsdeppenfront. Und schon damals wurde der Zusammenbruch der BRD für das folgende Jahr vorausgesagt. Durch Recherchen fand ich heraus, dass dieses Ende der BRD schon seit Ende des letzten Jahrhunderts verkündet wird. Also muss es ja stimmen, so ähnlich wie bei einer Schauspielerin, die auch schon seit 20 Jahren behauptet, sie sei 39.