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Channel: Kommentare für Reichling's Blog
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Kommentar zu Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich von Matthias

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Moin da es hier kompetente Leute zu geben scheint, kann mir vielleicht jemand folgendes beantworten:

Im Pflichtversicherungsgesetz wird im §1 gesagt …“ Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Nun im §1 des Straßenverkehrsgesetzes ist aber keine Rede mehr davon, was öffentliche Wege und Plätze eigentlich sind. (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html#BJNR004370909BJNG000101308) und gilt dann also auf Öffentlichen Straßen damit keine Versicherungspflicht mehr (theoretische) oder wie ist das zu verstehen.

Bezieht sich der Verweis womöglich auf eine ältere Fassung in der die noch definiert war. Ich finde es sehr bedenklich, daß vom Gesetzgeber so schlampig gearbeitet wird und in jedem Fall die Kritik die in diesem Zusammenhang immer lauter wird berechtigt.


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