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Kommentar zu Personalausweise nur für Staatenlose? von reichling

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Der Begriff „Personalausweis“ kommt im Text der Konvention über die Rechte von Staatenlosen überhaupt nicht vor. Er taucht nur in Art. 27 der deutschen Übersetzung dieser Konvention auf. In Österreich und in der Schweiz wird das Dokument als „Identitätsausweis“ bezeichnet, was dem englischen bzw. französischen Originaltext schon sehr viel näher kommt.

Hinzu kommt noch, dass Art. 27 der Vereinbarung in Deutschland nicht zur Anwendung kommt. Jedes Land hat die Möglichkeit, bestimmte Artikel der Konvention für sein Territorium auszuschließen. In Art. 27 kann also drin stehen, was will. Es spielt in Deutschland keine Rolle.

Es stimmt, dass der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Aber Personalausweis oder Pass sind ein starkes Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Er wird auch von deutschen und ausländischen Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen und behandelt.

Die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, auch „Gelber Schein“ genannt, ist in den allermeisten Fällen unnötigig. Die Ausländerbehörden stellen ihn auch nicht mehr in jedem Fall aus. So wird die Ausstellung verweigert, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit unstrittig ist. Reichsschwurbler werden wohl künftig ohne gelben Schein leben müssen. In die Wählerverzeichnisse für bundesdeutsche Wahlen werden sie trotzdem eingetragen. Wenn alle Behörden davon überzeugt sind, dass er Deutscher ist, werden seine Bedenken eben ignoriert.

https://openjur.de/u/884616.html


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