Nachtrag, die beschriebene Kontopfändung wurde ohne Urteil oder Verhandlung durchgezogen.
Eben nicht wie Sie sagen „Sein Fall geht dann zum zuständigen Amtsgericht, das die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes überprüft.“ Sondern wie Sie sagen „wird man halt irgendwie zur Kasse gebeten.“ Ja Irgendwie wird man zur Kasse gebeten. So irgendwie wird man auch zur Kasse gebeten wenn man zufällig während eines Überfall in einer Bank steht oder zufällig in einer Parklücke sein Auto abgestellt hat. Man kann es ja schlecht in seinem Flur parken, die meisten jedenfalls.
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Kommentar zu Volksbetrug und die Ordnungswidrigkeit von ralf sommer
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