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Kommentar zu Urteil: Reichsausweise Gültig!! von reichling

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Da ist wohl was Wahres dran, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist und dass „Bundesrepublik Deutschland “ nur der neue Name des Deutschen Reiches ist. So liest man es in einschlägigem Urteil, wenn auch vom Gebiet her nur teilidentisch.

Der 1871 gegründete Staat wurde in der Bismarckschen Reichsverfassung in vielen Fällen Deutschland genannt. Man muss also davon ausgehen, dass Deutsches Reich und Deutschland Bezeichnungen für das selbe Völkerrechtssubjekt waren. Deutsches Reich spielt auf die Regierungsform an, die Monarchie eben. Schon 1918 war Deutschland kein Reich mehr, sondern ein ganz normaler Staat. Die Bezeichnung „Deutsches Reich“ wurde nur beibehalten, weil in der Nationalversammlung die Monarchisten eine größere Gruppe bildeten und sie auf diesen Namen bestanden. Aber die Staatsform war die einer Republik, nicht die eines Reiches.

Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR erstreckte sich Deutschland über ein größeres Gebiet, als die BRD für sich beanspruchen konnte. Durch den Beitritt der DDR am 3.10.1990 ist von diesem Zeitpunkt an die Bundesrepublik Deutschland als Staat mit dem Staat Deutsches Reich voll identisch. Die verlorenen Ostgebiete sind Folgen des von Deutschland begonnenen und dann verlorenen Krieges.

Problematisch finde ich nur die Nichtexistenz eines völkerrechtlich verifizierenden Aktes der Umbenennung von „Deutsches Reich“ in „Bundesrepublik Deutschland“, der sehr wohl die Zustimmung des Souveräns – des Volkes – und die zweifelsfreie Existenz einer Souveränität erfordern würde, die wir meiner Ansicht nach nicht haben, denn ich als Volk will z.B. keine Atomraketen haben und bekam sie dennoch gegen ausdrücklichen Willen.

Der Name, den ein Staat sich gibt, ist kein Akt des Völkerrechts, sondern innere Angelegenheit dieses Staates. Und dies geht das Völkerrecht nichts an.

Daher ist im 2+4-Vertrag vom vereinten Deutschland die Rede. Man wollte in diesem völkerrechtlichen Vertrag den Namen des vereinten Deutschlands eben nicht festlegen. Das war eine Angelegenheit der beiden deutschen Staaten.

Probleme kann es dabei geben, wenn der Staatsname auch in einem anderen Staat eine Rolle spielt. Ich erinnere an Mazedonien. Eine Provinz in Griechenland hat den gleichen Namen, und Griechenland befürchtete, dass Mazedonien Gebietsanprüche auf diese Provinz erheben würde. Dies dürfte aber in Deutschland nicht der Fall sein.

Und was heißt souverän? Voll souveräne Staaten gibt es nicht (mehr). Innerhalb der EU hat die Brüsseler Behörde etliche Aufgaben der Staaten übernommen. Aber auch für die Mitglieder des Europarates ist die Souveränität eingeschränkt. Zum Beispiel darf kein Staat, der Mitglied im Europarat ist, die Todesstrafe verhängen.

Dass amerikanische und britische Truppen bei uns stationiert sind, dass hier auch Atomwaffen gelagert sind, erlaubt es Deutschland, eine sehr abgespeckte Armee vorzuhalten. Die Atomwaffen dienen vor allem der Abschreckung, und in der Vergangenheit hatten sie diese Aufgabe sehr gut erfüllt.

Und die Darstellung von Dr. Carlo Schmid: “ wir sollen keinen neuen Staat aufbauen …. “

Carlo Schmid hat diese Rede am 8. September 1948 gehalten, zu einer Zeit, als es noch kein Grundgesetz gab, als die Bundesrepublik Deutschland noch in weiter Ferne lag. Er hielt sie aufgrund der damaligen Rechts- und Verfassungslage, die sich später aber gravierend verändert hat.

In dieser Rede sagte Carlo Schmid auch

„Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu
o r g a n i s i e r t werden. „

Plausibel klingt für mich die Errichtung eines Verwaltungskonstruktes im handlungsunfähigen Deutschen Reich. Aus dem Verwaltungskonstrukt wurde dann irgendwann eine HGB /UCC – dominierte Konstruktion, die zudem aufgrund des Sürmeli-Grundsatzurteils jeglicher signifikanter Gesetze für hoheitliche Handlungsberechtigung beraubt wurde durch die sog. Bereinigungsgesetze.

Durch das Grundgesetz wurde Deutschland als Staat nicht neu geschaffen, sondern neu organisiert, und zwar als Staat, nicht als Verwaltungskonstrukt. In den Bereinigungsgesetzen wurden Gesetze aufgehoben, die nicht mehr benötigt wurden, die keine Rechtskraft mehr entfalten konnten. UCC ist ein US-amerikanisches Mustergesetz, nach dem die einzelnen Bundesstaaten der USA ihr Handelsrecht ausrichteten, ob es zu harmonisieren. Außerhalb der USA spielt UCC keine Rolle, auch wenn dies oft benauptet wird. Und das HGB ist kein Gesetz, das für die Existenz unseres Staates von Bedeutung ist. Es ist das Handelsgesetzbuch, und es gilt nicht für das öffentliche Recht.

Wenn Sürmeli schon erwähnt wird, der Europäische Menschenrechtsgerichshof in Strasbourg hatte in seinem Urteil festgestellt, dass eine Verfahrensdauer in einem Zivilprozess von 16 Jahren unzumutbar ist, auch wenn die Dauer zum Teil auf querulatorisches Verhalten des Klägers zurückzuführen ist und ihm die Kosten des Verfahrens und eine Entschädigung von 10.000 Euro zugesprochen. Alles andere, was über das Urteil erzählt wird, ist Schwachsinn. Der Bundesrepublik wurde auferlegt, dafür so sorgen, dass Gerichtsverhandlungen künftig schneller über die Bühne gehen können.

Übrig blieb durch diesen Vorgang, der schon mit dem Wegfall des GVG Art. 15 ( keine Staatsgerichte mehr ) und der Änderung des Art 23 in 1990 ( Wegfall des Geltungsbreiches und hin zum Eintritt in die Verantwortung eines Wirtschaftsgebietes ) ein Konstrukt ähnlich eines total verrosteten U-Bootes, dass tagtäglich in gefährliche Tauchtiefen vorstösst und bei dem man sich wundert, dass überall Wasser einbricht.

§ 15 GVG konnte bedenkenlos aufgehoben werden. In einem über dem GVG rangierenden Gesetz, dem Grundgesetz, ist in Art. 92 bestimmt

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder sind nun mal ausschließlich staatliche Gerichte. Und was im Grundgesetz geregelt ist, muss man in einem untergeordneten Gesetz nicht noch mal erwähnen.

Wahrscheinlich, so sehe ich das aus dem Gesichtspunkt der Logik, läge es am nächsten, dem Deutschen Volk klar zu machen, dass es tatsächlich das Staatsvolk des Deutschen Reichs ist, ( BRD = DR )um es dann aufzufordern, sich gemäss ART 146 GG eine Verfassung in Freiheit und Souveränität zu wählen.

Aber wahrscheinlich bin ich ja zu dumm, um das alles zu begreifen.

Zu Ihrem letzten Satz will ich mich jeglicher Stellungnahme enthalten.

Aber ich will nicht ausschließen, dass Ihnen die Konstruktion von Booten näher liegt, als die Beschäftigung mit Staats- und Verfassungsrecht.

Nennen wir das Staatsvolk des Deutschen Reiches doch lieber das deutsche Volk. Denn das Reich ist 1945 in den Trümmern eines selbstverschuldeten Krieges untergegangen.

1949 wurde das übrig gebliebene Deutschland auf einem Teil seines Gebietes neu organisiertk nicht neu geschaffen, als Bundesrepublik Deutschland. Am 3. Oktober 1990 ist der zweite Deutsche Staat dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten.

Wenn nach 1949 vom Deutschen Reich gesprochen wurde, in Urteilen des BVerfG z. B., dann war damit stets Deutschland als Ganzes, also über die Bundesrepublik hinausgehend, gemeint.

Art. 23 GG alte Fassung beschränkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die darin aufgezählten Länder, ermöglichte aber den Beitritt weiterer deutscher Gebiete. Er war Teil des Wiedervereinigungsgebotes.

Mit dem Beitritt der DDR am 3.10.1990 war dieses Wiedervereinigungsgebot erfüllt. Art. 23 wurde nicht mehr benötigt.

Wenn Sie jetzt an die Ostgebiete erinnern wollen, diese wurden schon im Potsdamer Abkommen an Polen bzw. Russland abgetreten, und es bestand nicht die Absicht, sie jemals wieder an Deutschland zurückzugeben. Im Postdamer Abkommen sind sie unter „Polen“ erwähnt und wurden als „die früher deutschen Gebiete“ bezeichnet. Dem Raum Königsberg war ein eigener Abschnitt im Abkommen gewidmet.

Der jetzige Art. 146 sagt nur aus, unter welcher Bedingung das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Solange diese Bedingung nicht eingetreten ist, bleibt das Grundgesetz unsere Verfassung.


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