Ralf said: “Ich bin ganz Deiner Ansicht. Es ist unsinnig davon auszugehen, dass bei der Formulierung der Gesetze, insbesondere der Wahl der Begriffe, Bezeichnungen und verwendetem Satzbau Irrtümer vorkommen.”
Ja, nur bleibt die Frage wer es ist der sich irrt. Alle deutschen und internationalen Gerichte, Juristen, Politiker usw oder die Hand voll Verschwörungstheoretiker die sich das deutsche Reich zurückwünschen? Bis jetzt konntest du noch keinen Irrtum nennen.
Ralf said: “Aus diesem Grund sollte man tatsächlich jedes Wort, unterschiedliche Worte für “anscheinend” das Gleiche genau beachten und werten. So besteht eben ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland, Groß Berlin und Berlin, wird und ist. Genau aus diesem Grund sind die gesamt hier in diesem Block geposteten Artikel und § ja auch so kontrovers diskutiert. Und aus diesem Grund verstehe ich auch die Auslegungsversuche nicht, deren Subjektives Ergebnis hier ständig als offenkundige Tatsache postuliert wird.”
Ja, das sollte man aber man sollte nicht versuchen Dinge zu sehen die nicht da sind. Besteht wirklich ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland? Deutschland bezeichnet den deutschen Staat. Bundesrepublik Deutschland ist die amtliche Langfassung des Namens. Es gibt nur einen deutschen Staat. Es gibt ja auch keinen Unterschied zwischen Republik Frankreich und Frankreich, oder Ralf?
Berlin ist wenig präzise. Berlin kann das Land meinen, das ursprüngliche Stadtgebiet, die Stadt Berlin usw. Groß-Berlin war/ist die Bezeichnung für das 1920 durch Eingemeindungen entstanden Stadtgebiet. Heute bezeichnet man das Gebiet meist nur noch als Berlin. Vor 1990 hätte man sich auch Fragen müssen, ob Ost- oder Westberlin gemeint ist oder doch ganz Berlin… Wo soll jetzt das Problem sein?
Das die Bundesrepublik Deutschland der deutsche Staat und völkerrechtlich identisch mit dem deutschen Reich ist, ist nun einmal eine Tatsache.
Ralf said: “Jetzt stellt sich doch die Frage warum man nicht einfach, um Klarheit zu schaffen gemäß § 28 Personalausweisgesetz einen Familiennamen bezeichnet oder die Staatsangehörigkeit mit Bundesrepublik Deutschland. Eine Staatsangehörigkeit kann man nur zu einem Staat haben der klar benannt wird.
Den Staat DEUTSCH gibt es nicht.”
Du siehst Probleme wo gar keine sind. Es muss keine Klarheit geschaffen werden wo diese bereits besteht.
Im Personalausweis steht dein Familienname und natürlich gibt es einen deutschen Staat: die Bundesrepublik Deutschland. Auf die Frage: “Was ist deine Staatsangehörigkeit” lautet die Antwort nun einmal “deutsch”, schließlich wird auch die “deutsche Staatsangehörigkeit” verliehen. Antworten wie “Bundesrepublikanisch Deutschländisch” ergeben ja auch recht wenig Sinn. Einen Staat “Francaise” gibt es ja auch nicht trotzdem steht das in französischen Ausweisen so drin. Ist Frankreich also auch kein Staat, oder all die anderen Länder die das genauso machen? Der Staat steht übrigens trotzdem auf deinem Personalausweis. Oben links: Bundesrepublik Deutschland.
Niemand behauptet das es einen Staat DEUTSCH gibt. Warum auch?
Ralf said: “Aber gut das hatten wir ja. Ich gründe meine Auffassung der Rechtslage hier auf dem Gebiet der Bizone auf die tatsächlich verfassten und schriftlich vorliegenden Dokumente und interpretiere da nichts rein.”
Doch, genau das machst du bzw deine “Quellen”…
Ralf said: “Aussagen, das ist doch logisch oder schlussfolgernd oder was auch immer für Kopfstände hier gemacht werden etwas im Sinne des Verfassers zu begründen ist juristisch inakzeptabel und dummes Zeug. Es steht alles schwarz auf weiß geschrieben. So auch Artikel 133 GG Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.”
Ich versteht wirklich nicht wie man den Artikel so falsch verstehen kann… “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.” Die Bizone hat sich mit Gründung der Bundesrepublik aufgelöst und der Bund, die oberste Ebene des deutschen Staates, ist Rechtsnachfolger geworden, hat also die Verträge, Gerichte, Beamten usw übernommen. Wo ist das Problem?
Ralf said: “Also der Bund tritt ein und auch nicht in die Rechte der Verwaltung der neu hinzu gekommenen 5 Länder ein. Das gibt der 2+4 Verarschungs Vertrag auch nicht her. Ganz abgesehen davon, dass hier der Inhaber der eigenen Verwaltung mit dem Eigentümer einen Vertrag schließt.”
Warum sollte der Bund auch die Rechtsnachfolge der Verwaltung der 5 Länder übernehmen? Die Länder und ihre Verwaltungen existieren ja noch heute. Die Bundesrepublik ist allerdings Rechtsnachfolger der DDR.
Auch wenn es durchaus möglich ist das ein Eigentümer mit der eigenen Verwaltung einen Vertrag schließt, so ist das hier nicht der Fall. Wer soll denn hier mit wem einen Vertrag geschlossen haben? Die Alliierten mit der Bundesrepublik? Dabei handelt es sich um Staaten und nicht um Verwaltungen. Die Bundesrepublik gehörte – im Gegensatz zur Bizone – nie den Alliierten.
Ralf said: ” Ein klassisches In Sich Geschäft also. Genau wie der “Rundfunkstaatsvertrag”. Der Bund, die BRD ist nicht autorisiert Staatsverträge im Auftrag des Deutschen Reich zu schließen. Also auch keine Gebiete abzutreten. Hoheitsrechte an die EU kann die BRD auch nicht für das Deutsche reich abtreten, weil sie diese gar nicht besitzt. Die BRD hat erst gar keine Hoheitsrechte da sie eben kein Staat ist sondern eben ein Rechteinhaber einer Verwaltung eines besetzten Gebietes. ”
Nein, ein klassischer Staatsvertrag zwischen Staaten. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern geschlossen. Der Bund hatte nichts damit zu tun. Was den Rundfunk angeht haben die Länder, weitestgehend, freie Hand. Willkommen in der Welt des Föderalismus.
Es gibt kein deutsches Reich mehr also kann auch niemand Verträge für das deutsche Reich schließen. Es gibt allerdings einen Rechtsnachfolger – die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik kann Verträge abschließen wie jeder andere Staat auch und in diesen auch Hoheitsrechte abtreten, wie es auch in der Verfassung, dem Grundgesetz, festgelegt ist. Genauso, wie die Bundesrepublik ihre eigenen Grenzen festlegen kann.
Nochmal, die Bundesrepublik ist und war ein Staat und seit 1955 auch nicht mehr besetzt.
Ralf said: ” Mit allen Konsequenzen. Und wenn man es ungeschminkt betrachtet werden aus den Irrtümern in diesem Kontext dann logische Formulierungen die so wie Sie verfasst sind eindeutig und unzweifelhaft formuliert sind. “Deutsch – Amerikanische” Gründlichkeit eben.”
Welche Konsequenzen?
Ja, in der Tat sehr Gründlich: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.” Gründlicher kann man es nicht formulieren, oder Ralf?