Und wenn ein Ex-Kommissar so etwas sagt, dann muss es ja wohl stimmen.
Merkwürdigerweise sind Juristen, vor allem Staats- und Verfassungsrechtler, anderer Auffassung. Und was die fehlende Souveränität der Bundesrepublik Deutschland angeht, bereits seit 1949 enthält die Präambel des Grundgesetzes als Zielvorgabe die Mitwirkung Deutschlands als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa. Und das geht nur mal dann, wenn diesem vereinten Europa bestimmte Teile der Souveränität übertragen werden, nicht nur durch die BRD, sondern auch durch alle anderen zur EU gehörenden Staaten. Aber auch schon die Zugehörigkeit zum Europarat brachte für alle Mitgliedsstaaten einen gewissen Souveränitätsverlust. Und kein Staat dieser Erde kann seine Reisepässe so gestalten wie er will. Die Pässe müssen einem von einer UN-Organisation herausgegebenen Muster entsprechen. Das heißt doch, dass es praktisch keinen einzigen voll souveränen Staat mehr gibt.