Nun ja, am 3. Oktober 1990 ist die im alten Artikel 23 festgelegte Beschränkung weggefallen. Das Grundgesetz gilt von diesem Tag an in ganz Deutschland, so wie die Verfassungen anderer Staaten auch nur für den jeweiligen Staat gelten, aber dort voll und ganz.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war aus dem 1973. Seit dieser Zeit hat sich in Deutschland einiges grundlegend geändert. Die alte Präambel, Art. 23 und Art. 146 GG waren auf die Wiedervereinigung hin ausgerichtet. Und die ist ja am 3.10.1990 erfolgt.