Kommunal- und Kreisverwaltungen haben den Zusammenbruch 1945 in der Regel unbeschadet überlebt. Selbstverständlich waren sie von den Weisungen der Alliierten abhängig, aber zu behaupten, es seien alliierte Behörden gewesen, ist doch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.
Das Grundgesetz in den westlichen Besatzungszonen (es gab drei davon, nicht nur eine) wurde von Anfang an nicht als Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gemacht, sondern war als Verfassung gedacht. Mit dem Grundgesetz wurde Deutschland nämlich neu organisiert. Im Genehmigungsschreiben der Alliierten wurde es als Verfassung bezeichnet.
Mit dem Führerschein liegen Sie etwas schief. Dass der Opa keinen BRD-Führerschein hat ist klar, aber er hat einen heute noch gültigen Führerschein, falls er noch lebt. Selbst Führerscheine, die zwischen 1933 und 1945 ausgestellt wurden, sind heute noch gültig, es dürften jedoch nur wenige geben, die ihn noch zum Fahren eines Fahrzeuges benutzen. Aber wer einen DDR-Führerschein besitzt (ausgestellt bis 1990) darf mit dem auch noch fahren.
Bei Ausweisen ist das ein bisschen anders. Ausweise und Reisepässe haben nur eine begrenzte Gültigkeit. Und die Geltungsdauer eines 1945 ausgestellten Ausweises dürfte inzwischen abgelaufen sein.
Ich habe nichts klingeln gehört. Könnte es sein, dass Sie eine Porzellanphobie haben?