In meinem Beitrag geht es eigentlich um um den angeblichen Beweis für die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland, ein angebliches Schreiben des Oberkommandierenden der US-Streitkräfte in Europa, dessen Inhalt von der US-Botschaft als “der größte Blödsinn, den wir je gelesen hatten” bezeichnet worden ist.
Den Mitarbeitern der Botschaft war wohl die Webseite gelberschein.info zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt, sonst hätten sie möglicherweise anders argumentiert.
Genau genommen hat es seit 1871 keine Staatsangehörigkeit in den damaligen Bundesstaaten mehr gegeben, jeder Deutsche hatte nur noch die Deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man auch noch die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates, später Reichslandes, nannte. Aber kein Bundesstaat, kein Reichsland, hatte das Recht, über seine Staatsangehörigkeit eigene Bestimmungen zu erlassen. Fragen der Staatsangehörigkeit waren ausschließlich in Reichsgesetzen formuliert.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz vn 1871 entsprach weitgehend dem Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867, das nichts anderes war, als eine Fortschreibung des peußischen Untertanengesetzes von 1842.
Mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz modernisiert, z.B. war es nicht mehr möglich, die Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn man sich länger als zehn Jahre im Ausland aufgehalten hat.
Jeder Deutsche war in jedem der Bundesstaaten bzw. Reichsländer den Einheimischen in jeder Beziehung gleich gestellt. Ein Bayer hatte z. B. in Berlin die selben Reche wie ein Preuße, und ein Leipziger, der nach München umsiedelte, dort die selben Rechte wie ein alt eingesessener Bayer.
Für die konsularische Vertretung im Ausland waren ausschließlich die Konsulate des deutschen Reiches zuständig.
Deutschland war wohl der einzige Staat der Erde, der seine Staatsangehörigkeit in über 20 Versionen bezeichnete.
Dass unter Adolf Hitler dieser Staatsangehörigkeitssalat abgeschafft und durch die deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt wurde, war eine der wenigen Entscheidung der Naziherrschaft, für die man Verständnis haben kann. Sie wurde auch 1945 von den Alliierten nicht beanstandet.
Und was, bitte schön, soll im Reisepass eines Deutschen die Angabe: Staatsangehörigkeit Bayern, oder Sachsen? Das wäre auch nach internationalen Recht unzulässig.
Denn nach dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 bedeutet die Staatsangehörigkeit das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin.
Die Angaben Bayern, Sachsen, Hessen usw. könnten als Angabe der Volkszugehörigkeit angesehen werden.
Wir sollen froh sein, dass unsere Staatsangehörigkeit jetzt internationalen Gepflogenheiten entspricht und Deutschland keinen verworrenen Sonderweg mehr geht.