Und jetzt meine bescheidende Antwort dazu.
Selbstverständlich ist die Schweiz ein Staat. Aber auch die BRD ist ein richtiger Staat, mit allem was dazu gehört.
Es werden gelegentlich tolle Dinge erzählt. Aber ob die der Wahrheit entsprechen? Tatsache ist, dass in der Schweiz keine Behörde irgendwelche Reichsdokumente anerkannt oder ihnen internationale Gültigkeit verschafft hat. Im Gegenteil. Die Schweizer Behörden betrachten die Reichsausweise und Reichsführerscheine als Scherzartikel und akzeptieren sie nicht. Gelegentlich kann man in Schweizer Zeitungen auch einiges darüber lesen. Zum Beispiel hier.
Fitzek und / oder Frühwald haben auch keine Botschaft in der Schweiz aufgemacht. Ich will nicht ausschließen, dass sie einen in der Schweiz lebenden Anhänger kurzerhand zum Botschafter ernannt haben, der sein Wohnhaus jetzt zum Botschaftsgebäude umdeklariert hat. Diese Umdeklarierung, wenn sie denn stattgefunden hat, ist allerdings ohne rechtlichen Belang. Der “Botschafter” ist nicht durch die schweizerische Regierung akkredidiert. Er gilt für die Schweiz als Privatperson, und nicht als Vertreter eines fremden Staates.
Ordnungswidrigkeiten sind in der Schweiz etwas anders geregelt als bei uns. Es gilt das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht, das von der Bundesversammlung beschlossen worden ist. Daraus folgt, dass das Gesetz in der gesamten Schweiz gilt, also in allen Kantonen, so zum Beispiel auch in Kreuzlingen, nicht aber in Konstanz. Beide Städte grenzen ja unmittelbar aneinander. Aber Konstanz liegt in Baden-Württemberg.
Das deutsche Ordnungswidrigkeitengesetz gilt in ganz Deutschland. Denn es ist ein alter Rechtsgrundsatz, dass Gesetze im gesamten Hoheitsbereich des Gesetzgebers gelten. Wenn also der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, gilt dies automatisch im ganz Deutschland, auch wenn es nicht eigens erwähnt wird. Genau so verhält es sich mit Schweizer Gesetzen. Sie gelten in der Schweiz, und sonst nirgends.
Die Behauptung, das OWiG wurde nicht mehr gelten, ist reichsdeutscher Blödsinn, sonst nichts.