Juckt nicht alleine die Tatsache das es sie gibt entspricht nach österreicheischem Rechtsempfinden nicht Rechtsstaatlicher Natur. Und darum geht es den Österreichern.
Manchmal wäre es nicht verkehrt, zu recherchieren, bevor man etwas behauptet. Ein kurzes Googlen nach “Verurteilung in Abwesenheit Österreich” fördert folgendes zutage: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40093506