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Kommentar zu Wie ist das jetzt mit dem Geltungsbereich eines Gesetzes? von reichling

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Oh, ein reichsdeutscher Jurist, wie es aussieht. Wo haben Sie eigentlich Rechtswissenschaft studiert? An der Youtube-Universität oder bei Reichskanzler Wolfgang Ebel persönlich?

Fangen wir mal an.

Die BRD ist übrigens diesem Abkommen am 22.4.1976 beigetreten, unterschrieben haben sie es schon 1954. Im Artikel 27 lesen wir: Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Zwar steht in der Einführung dieses Gesetzes unter Punkt 2 das Artikel 27 keine Anwendung findet.
Aber scheinbar nimmt man es nicht so genau mit den eigenen Aussagen. Denn die Mehrheit läuft hier mit Personalausweisen herum.

Was hat unser Personalausweis, den die meisten von uns besitzen, mit diesem UN-Übereinkommen über die Rechte der Staatenlosen zu tun? Deutsch ist keine Amtssprache der UNO. Die UN veröffentlicht ihre amtlichen Texte in englischer, französischer und spanischer Sprache. Nur diese Veröffentlichungen sind verbindlich.

Und in Art. 27 ist in der französischen Fassung von “pièces d’identité” die Rede, also von “Identitätsnachweise”. Wie dieser Identitätsnachweis in den einzelnen Ländern genannt wird, ist deren Sache. Identitätsnachweis sagt etwas über die Funktion des Dokoments aus, gibt aber keinen Namen vor.

In der deutschen Fassung wurde es mit Personalausweis übersetzt. Österreich und die Schweiz hatten das Wort “Identitätsausweis” gewählt.

Der Besitz ist eines Personalausweises ist also in keiner Weise an das Nichtvorhandensein einer Staatsangehörigkeit gebunden.

Ein Grundgesetz kann niemals eine Verfassung sein. Eine Verfassung wird vom Volk für die regierende Obrigkeit gemacht. Wo hat nach 1945 das deutsche Volk eine Verfassung gemacht. Wahrscheinlich in eurer beiden Träume.
Es heisst auch deshalb Grundgesetz für die BRD und nicht Grundgesetz der BRD. Für …heisst immer von Dritten gemacht. In diesem Fall vom parlamentarischen Rat (Vorläufer des ersten Bundestages) und abgesegnet durch die Alliierten. Im Artikel 120 steht: Kosten für Besatzungrecht trägt der Bund (von diesem Bund seid ihr Personal). Sowas schreiben auch immer souveräne Staaten in ihr Grundgesetz.

Wo hat 1871 das deutsche Volk die Reichsverfassung gemacht? Wo hat 1919 das deutsche Volk die Weimarer Verfassung gemacht?

Die Reichsverfassung war eine Entscheidung der am deutschen Reich beteiligten regierenden Fürsten, die Reichsverfassung von 1919 wurde von der Nationalversammlung erlassen, die vom Volk gewählt war, und die bis zum ersten Zusammentreten des Reichstages auch für die Gesetzgebung zuständig war.

Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und von den vom Volk gewählten Landtagen der beteiligten Bundesländer angenommen. Das Grundgesetz ist sehr wohl demokratisch legitimiert. Es heißt “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland”, weil bei seinem Erlass die Bundesrepublik Deutschland noch gar nicht existierte. Sie wurde erst durch das Grundgesetz gebildet. Nicht als neuer deutscher Staat, sondern als die staatliche Neuorganisation Deutschlands.

Diese beiden Vollpfosten hier nehmen auch an, das die Bereinigungsgesetze von deutscher Justiz gemacht wurden. In drei Bundesbereinigungsgesetzen wurden fast 500 Gesetze geändert oder aufgehoben. Wenn also die BRD ein souveräner Staat nach Meinung des Blogwartes und dessen Vertreters ist, warum ist dann nicht einfach der Begriff Reich gegen BRD getauscht worden?
Die Alliierten haben es aber vorgezogen den Geltungsbereich zu streichen – warum wohl? Kommt ihr vielleicht selber drauf? Weil die BRD eben kein Staat wie in euren Träumen ist. Ein Türke hat kurz zuvor in einem Rechtsstreit durch alle Instanzen ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die BRD erstritten. Der Tenor sagt aus, das die BRD kein Rechsstaat ist. Damit wären die Alliierten in der Pflicht gewesen. Somit kamen kurz nach diesem Urteil in Abständen die drei Bereinigungsgesetze. Keines dieser Gesetze wurde vom sogenannten Bundestag abgesegnet. Sie wurden ohne Abstimmung einfach durchgewunken. Tragt mal in die Suche Youtube “Rechtsnachfolger BRD” ein. Dort gibt es einen schönen Ausschnit aus einer “heute” Sendung aus dem Februar des Jahres 2012. Hört gut zu, was die Nachrichtensprecherin sagt, von wem die BRD Rechtsnachfolger ist. Dazu noch die Verordnung (kein Gesetz) vom 5.2.1934 von Adolf Hitler zu dem Begriff DEUTSCH in Personal Dokumenten und damit ist der Apfel rund. Weiterführung dieser Verordnung durch den Rechtsnachfolger BRD selbsverständlich.

Die beiden Vollpfosten hier nehmen nicht an, dass die Bereinigungsgesetze von deutscher Justiz gemacht wurden. Sie wurden vom deutschen Bundestag gemacht, das heißt beschlossen. Es handelte sich dabei um Gesetze, über die in den vorausgehenden Ausschusssitzungen schon alles gesagt worden ist. Ich gehe davon aus, dass auch in den Ausschausssitzungen die Beratungen darüber nicht allzu viel Zeit in Anspruch genommen haben. Denn Gesetze, mit denen zum Teil uralte Gesetze aufgehoben werden, die schon lange nicht mehr angewendet werden, gehen im Parlament ohne großen Aufwand durch. Im Bundestag dürften die Beratungen vor der Abstimmung nicht mehr als zwei Minuten gedauert haben.

Die Bundesrepublik Deutschland ist sehr wohl ein souveräner Staat. Wenn in uralten Gesetzen etwas vom Reich steht, dann ist heute dafür Bund zu lesen.

Die Alliierten haben im Grundgesetz 1990 nichts gestrichen, auch keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dazu hatten sie nämlich keine Befugnis mehr. Seit 1955 können sie sich in unsere Gesetzgebung nicht mehr einmischen.

Die Aufhebung des Art. 23 alte Fassung erfolgte aufgrund des Einigungsvertrages zwischen BRD und DDR unter dem Kapitel “einigungsbedingte Änderungen des Grundgesetzes” und ist am 3.10.1990 in Kraft getreten.

An dem berühmten 17. Juni 1990 wurde in Paris auch über den Art. 23 GG gesprochen. Dieser Artikel war nicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern dessen Einschränkung auf die darin genannten Länder, und der Möglichkeit, dass weitere deutsche Gebiete dem Geltungsbereich beitreten können.

Er war Teil des Wiedervereinigungsgebotes des Grundgesetzes.

In Paris störte man sich, wohl auf Eingaben des polnischen Außenministers, an der Möglichkeit, dass weitere deutsche Gebiete dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können. Man einigte sich daher darauf, dass in der künftigen Verfassung des vereinten Deutschlands eine Beitrittsmöglichkeit für andere deutschen Gebiete nichtmehr vorhanden sein werde. Denn es gab ja danch auch keine weiteren deutschen Gebiete mehr.
Dass das Grundgesetz auch die Verfassung des vereinten Deutschlands sein wird, war damals noch nicht klar, es war auch kein Verhandlungsgegenstand, sondern eine innere Angelegenheit der beiden deutschen Staaten.

Gestrichen wurde der Artikel deshalb komplett, weil es nach der Herstellung der deutschen Einheit keine Beschränkung des Geltungsbereiches mehr gab, und eine Verfassung im gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Staates gilt, ohne, dass dies besonders angegeben werden muss.

Jetzt zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Aus dem Urteil ist keineswegs herauszulesen, dass die Bundesrepublik kein Staat, und vor allem kein Rechtsstaat ist. Genau das hat er nicht gesagt.

In einem Einzelfall hat er geurteilt, dass eine Prozessdauer von 16 Jahren zu lange und mit der europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar ist, auch wenn ein Teil der langen Prozessdauer dem querulatorischem Verhalten des Betroffenen verursacht worden ist.

Sürmeli wurde beim Urteil ein Schadenersatz von 10.000 Euro und Erstattung der Gerichtskosten zuerkannt. So schlimm kann es also mit der Menschenrechtsverletzung durch die BRD nicht gewesen sein.

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist schon fast jeder europäische Staat verurteilt worden. Das heißt aber nicht, dass diese Staaten keine Rechtsstaaten sind. Das Gegenteil ist der Fall. Sonst würden sie die Urteile des Gerichtshofes ignorieren.

Die Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder gar des Dritten Reiches. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem Staat Deutsches Reich identisch. Es handelt sich also um den selben Staat, genau genommen beginnt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bereits 1867 mit der Gründung des Norddeutschen Bundes. Diesem Bund sind 1871 die süddeutschen Länder beigetreten.

Noch was zur Staatsangehörigkeit “deutsch”. Wir besitzen nun mal die deutsche Staatsangehörigkeit. Ursprünglich hatte im Deutschen Reich jeder Bundesstaat, ab 1918 jedes Reichsland, seine eigene Staatsangehörigkeit. Das war ein Luxus, über den uns wohl die ganze Welt ausgelacht hatte.

Die Staatsangehörigkeiten jedes Landes wurden ausschließlich nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 vergeben. Das heißt, jedes Land hatte zwar eine Staatsangehörigkeit, aber keinerlei Befugnisse, auf die Bestimmungen über Erwerb und Verlust dieser Staatsangehörigkeit Einfluss zu nehmen.

Das RuStAG hatte Vorläufer. Das Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes wurde weitestgehend vom Deutschen Reich übernommen. Es entsprach im wesentlichem dem preußischen Untertanengesetz von 1842. Die konsularische Vertretung eines Bayern, Sachsen, Preußen usw. wurde ausschließlich durch die Konsulate des Deutschen Reiches übernommen. Jeder Preuße, der zum Beispiel nach Bayern umgezogen war, hatte in Bayern die selben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wie ein bayrischer Staatsangehöriger.

Mit anderen Worten, es gab schon seit 1871 nur eine deutsche Staatsangehörigkeit, die jedoch über 20 verschiedene Namen hatte.

Auch ohne Adolf den Gröfaz wäre Deutschland nicht darum herumgekommen, die Landesstaatsangehörigkeiten abzuschaffen. Die Staatsangehörigkeit ist das rechtliche Band, das eine Person mit seinem Staat verbindet. Und dieses rechtliche Band verbindet nun mal mit dem Gesamtstaat, nicht mit einzelnen Regionen. Die Angabe “Bayern” im Pass wäre eine Volkszugehörigkeit, und die darf im Reisepass nicht angegeben werden.

Ihr beiden seit sowas von dämlich das es schon weh tut. Lest euch mal das Abkommen zu bestimmten Fragen in Bezug auf Berlin durch. Ganz speziell dort die Artikel 2 und 4 . Ist ein gültiges Bundesgesetzblatt und kann im aktuellen Gesetzbalttanzeiger eingesehen werden. Dazu die noch immer gültigen Teile des Überleitungsvertrages und als letztes, die aufgehobenen bundesrechtlichen Vorschriften (man kann auch Erleichterungen dazu sagen), im zweiten Bundesbereinigungsgesetz zum Besatzungsrecht.

Wir haben uns das Abkommen sehr wohl durchgelesen. Und was haben wir daraus gelesen?

Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Die von den Alliierten in Berlin erlassenen Bestimmungen, Urteile und Verwaltungsmaßnahmen bleiben auch nach der Wiedervereinigung in Kraft, und zwar als deutsche Bestimmungen, Urteile und Verwaltungsmaßnahmen und werden auch genau so behandelt. Das heißt, die zuständigen deutschen Stellen können diese Maßnahmen ohne weiteres beibehalten, ändern oder aufheben. Die Alliierten haben mit diesem Vertrag das von ihnen gesetzte Besatzungsrecht in die Souveränität Deutschlands übertragen.

Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Das ist nichts anderes als eine Bestätigung des Artikels 2. All diese Urteile und Entscheidungen bleiben nach deutschen Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Also kann man gegen diese Entscheidungen auch wie gegen Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden vorgehen.

Die Alliierten geht das nichts mehr an.
Eurer Meinung nach hebt ein souveräner Staat seine eigenen Erleichterungen zum Besatzungrecht auf. Das macht Sinn ganz klar. Merkt ihr beiden eigentlich noch irgend etwas oder hat man eure Gehirne komplett amputiert? Wenn Dummheit weh tun würde, müsstet ihr beiden den ganzen Tag schreien. Aber wie sagte Napoleon schon: Eine Lüge kann nicht groß genug sein – die deutschen glauben Sie.
Hört auf die Meschen zu verdummen mit euren Unwahrheiten. Die Lügen kommen jetzt alle ans Tageslicht da könnt ihr beiden Deppen auch nichts dran ändern.

Wieso hat die Bundesrepublik Deutschland seine eigenen Erleichterungen zum Besatzungsrecht aufgehoben? Sie meinen sicherlich, die Aufhebung der Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts.

Ein einmal aufgehobenes Gesetz bleibt aufgehoben und wird nach Aufhebung des Aufhebungsgesetzes nicht mehr gültig. Dies gilt auch für das Besatzungsrecht. Wenn man ein aufgehobenes Gesetz wieder einführen will, muss man es erneut beschließen, wie ein ganz normales Gesetz.

An Stelle der besatzungsrechtlichen Vorschriften sind im Laufe der Zeit bundesdeutsche Gesetze getreten, die insofern das Besatzungsrecht verdrängt haben, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgehoben war. Wenn zwei Gesetze den gleichen Sachverhalt regeln, gilt nämlich immer das neuere Gesetz.

Wir verdummen die Menschen ganz und gar nicht. Im Gegenteil, wir helfen ihnen, die Wahrheit zu erkennen, und nicht auf Verbreiter der Unwahrheit hereinzufallen, wie Sie einer sind.

Der Begriff “Reichsvollpfosten” passt in hervorragender Weise auf Sie. Sie haben viel geschrieben, aber nur bewiesen, dass Sie nichts verstanden haben von all dem, oder dass sie bewusst Ihre Leser anlügen wollen.

Das Amtsgericht Duisburg hat 2006 in einem Urteil gegen einen Reichsdeutschen ausgeführt: „Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.“

Es hat in einem Urteil auch ausgesagt, dass derartige Ansichten ausschließlich von rechtsextremen Agigatoren oder von Psychopathen geäußert werden.

Sie können es sich aussuchen. Sind Sie ein rechtsextremer Agitator, oder sind Sie ein Psychotpath. Auf jeden Fall sind Sie ein dämlicher Vollpfosten, der nichts als Schwachsinn von sich gibt.

Sie haben sich mit Ihrem Beitrag für eine seriöse Diskussion auf jeden Fall selbst disqualifiziert.


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