Hallo,
ganz ruhig bleiben und dabei den Anstand beibehalten, ja. Ich schreibe dir mal die Antworten auf deine Punkte.
“Ach, auf einmal zählt dann doch wieder, was man wie verstehen kann. Übrigens war auch West-Berlin bis zur Wiedervereinigung nicht Teil der Bundesrepublik.”
Ich wollte dir damit verdeutlichen, wie man etwas Auslegen kann, wenn die Grenzen nicht genau definiert sind. Dein vorheriges Argument war:
“An sich nirgends, weil der Inhaber der Hoheitsgewalt (Staat) das Ausmaß seines Hoheitsgebiets ja gerade nicht festlegen kann. Art. 23 GG aF behauptete zum Beispiel, daß das Grundgesetz in Groß-Berlin (also auch im Osten der Stadt) gelten würde. Das war zweifellos falsch. Das Hoheitsgebiet ist rein faktisch definiert. Und du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, daß du nicht weißt, wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können und wo nicht.”
Der Art. 23 GG aF beschrieb doch den Geltungsbereich des Gesetzes, richtig? Für “Groß-Berlin” sollte somit auch das GG gelten. War doch wesentlich klarer als Heute, oder?
Wenn du so gut weißt wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können, dann kannst du mir doch zeigen, wo das Hoheitsgebiet bzw. der Geltungsbereich definiert ist. Aber dein Argument ist ja immer, dass wir dies nicht brauchen, da es ja jeder weiss. Das ist aber leider ungenügend, wenn die Verfassungsgewalt Menschenrechte einschränken kann, oder? Dann sollte doch klar definiert sein, wo die Verfassungsgewalt ausgeübt werden kann und wo nicht.
“Nein, da die Nachbarn ihr Hoheitsgebiet ebenso faktisch definieren und dieser normalerweise haarscharf an der gegenseitig anerkannten Grenze endet.”
Da die gegenseitig anerkannten Grenzen dir ja somit bekannt sind und auch festgelegt sind, warum sagst du uns dann nicht einfach, wo man diese Definition findet. Sonst ist nämlich nichts haarscharf sondern eher schwammig und ungenau. Du glaubst, dass das Hoheitsgebiet an der Grenze endet, kannst es aber nicht beweisen. Und wenn, steht dann das Gesetz oder die Urkunde oder Norm bzw. der Vertrag, in welcher die Grenzen des Hoheitsgebietes definiert sind über dem Grundgesetz?
“Das hat aber nichts mit den Grundrechten zu tun. Die gelten nur zwischen Staat und Bürger. Zwischen Bürgern untereinander gilt in der Hinsicht das Strafrecht.”
Wenn du dies so siehst dann empfehle ich dir, hier sofort mit der Diskussion und den Beiträgen aufzuhören. Da du ja noch nicht mal die Artikel des GG gelesen hast. Hier als kleine Lesehilfe:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314
Da steht ja nichts über Grundrechte bzw. Menschenrechte, oder? Aber ja für dich sind ja die Frauen nicht gleichberechtigt und deine Meinung und Gesinnung steht über den Anderen.
Bitte noch mal in Ruhe Art 1 bis Art 19 durchlesen!
“Ich nenne dir jetzt mal eine Reihe von Orten und du überlegst dir, ob sie jeweils Inland oder Ausland sind, in Ordnung? Berlin, Moskau, Oslo, Absurdistan, der Chiemsee, Buenos Aires, Hamburg, die Kalahari, Salzburg, Köln. Glaubst du, irgendein Gericht (und auf die kommt es schlußendlich an) würde deinen Steuerbescheid kippen, weil dir nicht klar sein konnte, was davon Inland ist?”
Wie ich sehe hast du es genau so klar definiert und festgelegt, wie schon vorher die Auslegung der Grundrechte. Prima, nur leider Thema verfehlt. Sechs, Setzen!
Eine Erklärung und Erläuterung der Zusammenhänge spare ich mir, da du es ja ohnehin nicht verstehst und dich lieber im Kreis drehst.
“Wenn das so ist, kann ich ja auch frei definieren, was die Begriffe “Umsätze”, “Leistungen”, “Entgelt” und “Unternehmer” in § 1 Abs. 1 UStG bedeuten und muß folglich nie wieder Mehrwertsteuer bezahlen.”
Darum geht´s hier doch nicht, oder? Aber nur mal so als kleiner Tipp, schau mal ins HGB oder das GmbHG oder im BGB, da findest du bestimmt die weiteren Definitionen der gesuchten Begriffe. Aber diesmal auch durchlesen, ja, nicht so wie beim GG.
So und jetzt noch einmal eine kleine Entschuldigung, falls ich dich doch beleidigt haben sollte. Du hast leider nicht mit klaren Verweisen bzw. Gesetzen auf meine Aussagen geantwortet sondern mit “Glauben bzw. faktischen Definitionen” leider keinen wirklichen Definitionen. Dabei versuche ich dir lediglich klar zu machen, das unsere Rechtsordnung eine Lücke aufweist. Deine Reaktion darauf ist lediglich die Wiedergabe deines Glaubens ohne Fakten.
Der Punkt ist doch, wenn die Mehrheit den Garten von Herrn Moritz als ausserhalb des Hoheitsgebietes betrachtet, dann ist er ausserhalb des Hoheitsgebietes. Wo liegt dann das Problem dies festzuschreiben?
Braucht man nicht, wissen ja Alle (dein Argument). Was ist mit den Leuten die es nicht wissen? (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Ist das deine Auffassung von einem Rechtsstaat? Wieviel kann man da noch auf das Recht geben? Ich hab schon verstanden, das du gefestigt in deiner Überzeugung bist, das waren unsere Vorfahren auch als sie dem Mann mit dem Schnauzer hinterher gelaufen sind.
Nicht sofort verurteilen sondern hinterfragen und verstehen
Schönes Wochenende
Andy