Aber, aber ruz, wir bräuchten doch höchstens dann einen Arzt, um Ihre Zurechnungsfähigkeit zu prüfen, wenn Sie weiterhin so einen Stuss wie Ihre unsäglichen Verleumdungen absondern.
Dass Sie unfähig sind, einzelne Sätze so zu verstehen, wie sie geschrieben worden sind, ist ja eigentlich nichts Neues; aber dass Sie mir nun Worte in den Mund legen, die ich gar nicht behauptet habe, setzt dem Ganzen dann doch die Krone auf: Wie kommen Sie auf die Idee, ich hätte Ihnen “politischen Widerstand” unterstellt?
Und kommen Sie als Laie mir bitte nicht mit abstruser Auslegung von Grundgesetzartikeln, gerade des Art. 20 II GG. Bei Ihrer Logik beißt sich ja die Katze in den Schwanz!
Dass die ostdeutsche Mehrheit sich für das GG entschieden hatte, können Sie in jedem geschichtswissenschaftlichen Standardwerk nachlesen. Da brauche ich mir nicht Ihre politisch eingefärbte Meinung anhören, die für den Diskurs ohne Belang ist.
Bzgl. Diktatur. Sie sondern mit dieser Unterstellung den puren Stuhlgang ab. Aber sicherlich ist demzufolge und Ihrer bescheidenen Meinung nach jedes Königreich ein diktatorisches System, gell?!
Dass Sie immer noch nicht das wesentliche Element der repräsentativen Demokratie – ja, das ist eine Form der Demokratie, sogar die verbreiteste auf der Welt! – begriffen haben, zeugt davon, dass man bei Ihnen ohnehin mit Sachargumenten nicht weit kommt. “Was der Bauer ‘it kennt [bzw. was seiner fundamentalen Meinung widerspricht], das frißt er ums Verrecken net!”
Zu 1. Die Wortfolge “für die” als Namensbestandteil einer Verfassung ist völlig unerheblich, aber das wurde Ihnen auch schon mehrmals erläutert. Das ist kein haltbares Argument gegen unsere Verfassung.
Zu 2. Diese Ansicht ist unbegründet. Das BVerfG hat jüngst schon mehrfach einen Riegel vorgeschoben.