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Kommentar zu Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich von Dirk Wolfgang Glomp

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Zum Thema Rechsstaatlichkeit:
Das ganze SGB ist ein einziger Grundrechtsverstoß. Bereits beim ersten Besuch im “Kundencenter” wird dem zynisch „Kunden“ genannten Opfer durch Ansagen und Merkheft klargemacht, daß Art. 2 und Art. 12 GG keine Geltung mehr haben.

In einem demokratischen Rechtsstaat dagegen sind auch die Inhaber öffentlicher Ämter an Recht und Gesetz gebunden. Die Bindung der staatlichen Autorität an das Recht sichert den Freiheitsraum des Bürgers,
in den nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung eingegriffen werden darf.

Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht zunächst vor allem auf der institutionellen Unabhängigkeit der Rechtsprechung. In ihrem Verhältnis zu den anderen Gewalten muss die strikteste Gewaltenteilung herrschen. Exekutive wie Legislative muss es versagt sein, in die Tätigkeit der Richter einzugreifen oder sie gar unter Druck zu setzen. Die sachliche Unabhängigkeit garantiert dem Richter, dass er in seinem Wirken keinerlei Weisungen unterworfen ist. Er hat einzig Gesetz und Recht zu dienen, diese hat er auszulegen, ohne dass ihm der Staatsanwalt oder die Regierung oder ein höheres Gericht seine Entscheidungen vorschreiben darf.

In der BRD sind die Richter aber nahezu weisungsgebunden und handeln mit einem vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Justiz-Ministerium, bzw. deren politischen Ideologie. Von einer richterlichen Unabhängigkeit kann hierbei nicht wirklich die rede sein.

Erst diese richterliche Unabhängigkeit führt zu einer Unabhängigkeit der Rechtsprechung, denn ein Gerichtsurteil hilft wenig, wenn sich die Staats-Organe selber nicht an ein Urteil halten wie. zb: BRD-Finanzbehörden die sich nicht an diese Rechtsprechung halten müssen und völlig willkürlich hohe Forderungen stellen können und entgegen eine anderslautenden Rechtssprechung.

Die durch unabhängige Richter ausgeübte Herrschaft des Rechtes sollte eigentlich gegenüber den absolutistischen Machtansprüchen der Regierung gewährleistet bleiben. Nur dort kann Rechtssicherheit existieren, wo die Bürger genau wissen, was der Staat tun darf und was ihnen selbst zu tun oder zu lassen vorgeschrieben ist. Es gilt das Gebot der Klarheit der Gesetze. “Gummiparagraphen” wie z.B. die überbordernde Abgaben Ordnung der BRD sind in einem Rechtsstaat unstatthaft, denn sie untergraben die Rechtssicherheit. Eine dem Rechtsstaat verpflichtete Gesetzgebung wird sich deshalb immer um äußerste Präzision und Klarheit bemühen. Doch bei der überbordernde Abgaben Ordnung der BRD ist diese Eindeutigkeit erheblich gefährdet und nicht gewährleistet.

Die Messbarkeit und Vorausberechenbarkeit alles staatlichen Handelns als elementare Voraussetzung des Rechtsstaats fordert die Bindung von Regierung und Verwaltung an das Gesetz. Jeder Verwaltungsakt muss auf ein Gesetz zurückführbar sein, das seinerseits demokratisch legitimiert sein muss. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung besagt, dass die Verwaltung nur in dem Rahmen tätig werden darf, den ihr die parlamentarische Mehrheit eröffnet hat.

Im Falle einer Kollision haben die Gesetze und nicht die individuelle Dynamik der Verwaltung den Vorrang.
Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung erfordert den ständigen Nachweis, dass die Verwaltung sich auch an die Gesetze hält. Die Einhaltung von Fristen, die Beteiligung aller Betroffenen oder die Berücksichtigung anderer formaler Regeln(z.B. eine staatliche Zustellung von Bescheiden an den Empfänger persöhnlich ausgehändigt) steht im Vordergrund der gerichtlichen Verfahren. Diese staatliche Zustellung existiert aber in der BRD nicht mehr. So kann man schon glücklich sein, wenn man von einem Gerichtsverfahren in dem man selber persöhnlich involviert ist fristgerecht etwas erfährt und nicht erst nach Ablauf alle Einspruchsfristen nur noch das Urteil zugestellt bekommt.

Wer in einem Rechtsstaat mehr sieht als nur ein formales Verfahren, ihn auch als Staat der Gerechtigkeit und Freiheit auffasst, der wird auch den verfassungsändernden Gesetzgeber an die Grundwerte jeder freiheitlichen Verfassungsordnung binden müssen.

Dirk


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