Da Herr Kühl über den Fortgang des Verfahrens nicht berichtet hat, kann ich auch nichts dazu sagen. Offenbar ist er um die Zahlung der Verwaltungsgebühren zuzüglich Gerichtskosten nicht herumgekommen. Und in diesem Fall entscheidet das Amtsgericht in letzter Intanz. Eine Berufung ist nicht möglich.
Immerhin hat es dieser Fall in ein belgisch-niederländisches Forum geschafft. Auch in den Niederlanden scheint es Selbstverwalter zu geben, wie bei uns, und da beobachtet man natürlich auch die entsprechende Szene in Deutschland. Einer der Foristen dort hat auf meinen Beitrag verlinkt um zu zeigen, welch seltsame Irren sich in Deutschland herumtreiben.