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Kommentar zu Über mich von Kristin Globzsch

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Kleine Korrektur meinerseits:
Die DDR führte am 20. Februar 1967 ihre eigene Staatsbürgerschaft ein. (Das Staatsbürgerschaftsgesetz war am 23. Februar 1967 in Kraft getreten.) Der fragliche Satz muss also lauten:
“International jedoch – zumindest in der westlichen Welt – wurde die Gründung der DDR als “nicht abgeschlossene (!) Sezession” vom weiterbestehenden Reich begriffen. Deswegen blieben die DDR-Bürger – unabhängig ihrer ab 1967 eigenen DDR-Staatsbürgerschaft – weiterhin deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe des RuStAG von 1913.”

Du schreibst: “Das (Staats-/Landes-)Volk hingegen die Macht und den völkerrechtlichen Anspruch der Gesinnungsgruppe.”
- In einer repräsentativen Demokratie wie der unsrigen delegiert das Volk seine Macht an gewählte Volksvertreter.

Du schreibst: “Bei Staatsversagen bietet das Völkerrecht dem Souverän weitreichende Kompetenzen eine völkerrechtliche Vertretung zu übernehmen.”
- Dieser Satz ergibt keinen Sinn, von einer fehlenden sinnvollen Kommasetzung ganz zu schweigen. Was meinst du hier mit “völkerrechtlicher Vertretung”?

Du schreibst: “Eine Legitimation zur Schmälerung der Rechte aus der Landesverfassung selber ist damit gerade nicht legitimiert.”
- Es bleibt immerzu der Grundsatz festzuhalten: Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht sowie, dass die deutschen Gliedstaaten keine originären, sondern laut Verfassungsrechtslehre eben abgeleitete Völkerrechtssubjekte sind.

Art. 28 GG (nicht § 28!) bestimmt die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern sowie deren Recht auf Selbstverwaltung. Und der deutsche Bundesstaat (Bund) übernimmt hierfür auch die Gewährleistung.

Was meinst du mit “Doppelbürger”? Konkretisiere das bitte.

Du schreibst: “Wenn deine Theorie zur Souveränitätsaufgabe durch Beitritt in größere Gruppen zutreffen würde, wäre die BRD und die anderen EU Staaten auch schon ohne vollen Völkerrechtsstatus. Die Länder leiten sich aber gerade nicht aus der BRD ab, sondern die BRD ihre Legitimation aus dem Zusammenschluss der Länder.”
- Ich habe keine Theorie zur Souveränitätsaufgabe beschrieben. Außerdem kannst du nicht Verfassungsrecht mit Völkerrecht vermengen. Wenn die Bundesrepublik Deutschland einer Gemeinschaft oder internationalen Organisation beitritt, kommt es immer noch in erheblichem Umfang darauf an, ob sie dieser Organisation bestimmte Hoheitsrechte überträgt. Die EU beispielsweise ist ja immer noch kein Bundesstaat, d. h. es sind immer noch die National- bzw. Mitgliedsstaaten, die letztlich über das Bestehen der EU und deren Machtausgestaltung bestimmen.

Du behauptest: “Die Länder leiten sich aber gerade nicht aus der BRD ab, sondern die BRD ihre Legitimation aus dem Zusammenschluss der Länder.”
- Nein, völkerrechtlich ist das nicht der Fall. Nach außen, also gegenüber auswärtigen Staaten, ist einzig und allein die Bundesrepublik, also der deutsche Bundesstaat, der Ansprechpartner. Die Länder selbst haben ohne ausdrückliche Erlaubnis der Bundesregierung bzw. außer in gewissen Ausnahmefällen nichts zu vermelden. Das kannst du in jedem Standardwerk (resp. Lehrbuch) nachlesen und findet sich nach dem GG auch entsprechend in der völkerrechtlichen Vertretungsbefugnis des Bundespräsidenten wieder.

Du schreibst: “Ungeachtet der völkerrechtlichen Dimensionen der Landesteile ist das GG aber die einvernehmliche Basis, die auch landesbezogen (abgestimmt – auch wenn die Wahlzettel ab und an fehlen) wurden und weiterhin nicht von den Bürgern demonstrativ in Frage gestellt wird.”
- Gewiss ist das GG “die einvernehmliche Basis”, es handelt sich dabei schließlich um die Verfassung Deutschlands.
Es fehlen keine Wahlzettel, aus eigener Erfahrung liegen immer genügend aus bzw. sind immer genügend vorhanden. Im Übrigen kannst du von zuhause, sprich per Briefwahl wählen (dies als Argument gegen die m.E. “faulen” und bequemen Nichtwähler).
Das GG wird allgemein überhaupt nicht infrage gestellt.

Du schreibst: “Danach kann sich ein “Deutsches Reich” auf deutschem Boden wieder “neu” Gründen, nur genau das bekommen die jungen Reichsbürger eben nicht hin. Meine Eltern waren z.B. zweifelsohne echte Reichsbürger und haben diesen Status auch nicht durch den Wegfall der “Staatsorganisation” bzw. den Krieg verloren. Sie waren auch niemals gezwungen diese Staatsbürgerschaft aufzugeben.”
- Wozu sollte es gut sein, ein neues “Deutsches Reich” zu gründen? Wir haben die Bundesrepublik Deutschland, diese ist heute der deutsche Staat und das reicht völlig.
Heute gibt es keine Reichsbürger mehr, sondern wir haben “echte” – um bei deiner Wortwahl zu bleiben – Bundesbürger. Außerdem ist “Reichsbürger” nach dem Reichsbürgergesetz von 1935 Nazisprech, denn dieses Gesetz baute auf den Nürnberger Rassegesetzen auf. Wenn sich heute also jemand noch als “Reichsbürger” bezeichnet, so kann man davon ausgehen, dass er entweder geschichtlich nicht sonderlich gut bewandert ist – sonst würde er diesen Begriff vermeiden – oder sich bewusst als Rassist resp. als Person „deutschen oder artverwandten Blutes“ begreift.


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