Ein kleiner Nachtrag noch. Das GG ist eine Verfassung, und das GG hatte vom ersten Tag an nie den Übergangscharakter, denn hätte es das gehabt dann wäre der Art 79 GG ganz anders geschrieben worden. jedem Juristen ist von Anfang an klar gewesen das das Grundgesetz für die Ewigkeit ist. Und was auch immer Politiker oder Bürgerrechtler da hineininterpretiert haben ist deren Sache und dient lediglich dazu eine Historie zum Grundgesetz auf zu bauen.
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