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Kommentar zu Volksbetrug und die Ordnungswidrigkeit von reichling

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Ich nehme an, dass Sie meinen Blog nicht gründlich genug gelesen haben. Sonst wäre Ihnen aufgefallen, dass Ihre Aussage

Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

vom Bundesverwaltungsgericht in seinem angegebenen Urteil an keiner Stelle gesagt hat. Sie und etliche andere sind auf die Fälschung eines Urteils hereingefallen, falls Sie nicht selbst an dieser Fälschung beteiligt waren.

Sie können sich gerne selbst davonUrteil BVerwG überzeugen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich auf Ihre anderen Punkte nicht eingehen. Wer sich, wie Sie, auf längst entlarvte Fälschungen und Lügen beruht, mit dem ist nicht zu diskutieren. Diese anderen Punkte zeigen auch deutlich, dass Ihr juristisches Verständnis gegen Null tendiert.


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