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Kommentar zu Wie ist das jetzt mit Geltungsbereich eines Gesetzes? von JDavis

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<blockquote>Allerdings resultiert daraus, dass man sich u.a. zwangsläufig mit den Altlasten der unter polnischer und sowjetischer Kontrolle stehenden Ostgebiete befassen und letztendlich auch klären muss.</blockquote> Das ist alles längst geklärt. Faktisch seit den 50er-Jahren, politisch wohl seit den 60ern, juristisch seit 1990. <blockquote> Es gibt sicherlich genügend anderer gesellschaftlicher/moralischer/wirtschaftliche/steuerrechtliche, politische usw. Punkte und Aspekte, die durch eine Verfassung neu ausgerichtet oder verändert werden könnten</blockquote> Dafür braucht man keine Verfassung und dafür ist eine Verfassung auch nicht da. Sowas wird normalerweise einfachgesetzlich geregelt. Und wenn man es unbedingt in der Verfassung haben wollte, dann könnte man es auch ins Grundgesetz reinschreiben. <blockquote>Und Kritik zu formulieren, zu äußern, dafür auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren ist nun mal ein Grundpfeiler einer Demokratie, wenn wir einer leben sollten, ob es nun mehr oder weniger Leuten passt oder nicht, ist dabei eine unwesentliche Randbedingung.</blockquote> Dagegen sagt doch auch keiner etwas. Aber wenn man behauptet, juristisches Spezialwissen zu besitzen, das einerseits niemandem bekannt, andererseits aber völlig offensichtlich ist, dann darf man diesen "Andersdenkenden" auch einmal die grundlegenden Fehler, Mißverständnisse und Lücken in ihrer Argumentation aufzeigen.

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